Text der Petition
Mit der Petition wird mehr Schutz vor nicht existenten Forderungen von Inkassounternehmen und eine Verpflichtung des Inkassounternehmens gefordert, geltend gemachte Forderungen gegenüber dem Verbraucher und dem Amtsgericht bei Beantragung des Mahnbescheides darzulegen.
Begründung
Dubiose Firmen und Inkassobüros rufen bei Verbrauchern an und stellen Forderungen, die nicht existieren Kurze Zeit später kommt die Rechnung bzw. Inkassoforderung per Post in den Briefkasten. Als Verbraucher ist man angehalten, auf diese Rechnungen zu reagieren und anzugeben, dass kein Vertrag besteht. Tut man es nicht, kann die dubiose Firma einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen. Dieser wird ungeprüft an den Verbraucher zugestellt und bei Nichtreagieren kommt der Gerichtsvollzieher ins Haus. Diese Verfahrensweise ist nicht akzeptabel. Es ist empfehlenswert, dass der Gläubiger (in diesem Fall das dubiose Inkassobüro) seine Forderung vor Beantragung eines Mahnbescheides bei dem Amtsgericht einwandfrei nachweisen muss in der Form, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Der Verbraucher muss in Zukunft auf solche dubiosen Schreiben nicht mehr reagieren d.h. er kann sie ohne tätig zu werden in den Papierkorb werfen und es entstehen keine Kosten zur Abwehr von unberechtigten Forderungen.