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Diskussion zur Petition 26229

Umsatzsteuer

Steuerfreiheit für private Ballett-, Tanz- oder Musikschulen vom 01.08.2012

Diskussionszweig: Re: Umsatzsteuer - Steuerfreiheit für private Ballett-, Tanz- oder Musikschulen

Nutzer486998 | 09.09.2012 - 04:18

Re: Umsatzsteuer - Steuerfreiheit für private Ballett-, Tanz- oder Musikschulen

Anzahl der Antworten: 125

Wer sein Kind zur privaten Tanz- oder Musikschule schicken kann, der kann sich auch die Mehrwertsteuer dafür leisten. Man sollte die Ausnhmeregelungen bei der Mehrwertsteuer noch deutlich stärker zusamenstreichen, um mehr Steuergerechtigkeit herbeizuführen.

Selbstverständlich keine Mitzeichnung.
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