Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 35456

Erziehungsgeld/Elterngeld

Ergänzung des Bundeselterngeldgesetzes vom 28.08.2012

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Bundeselterngeldgesetz zu ergänzen damit Eltern, die sich für mehrere Kinder in relativ kurzer Geburtenfolge(1-3 Jahre)sich entscheiden, dadurch keine schlechtere staatliche Unterstützung bekommen.
Zeiten vom ehem. Bundeserziehungsgeld, Landeserziehungsgeld sowie der 13.-24. Auszahlungsmonat des Elterngeldes(verlängerte Auszahlungsoption)sollen genau so bei der Berechnung ausgeklammert werden wie zB.: die ersten 12 Monate des Elterngeldes §2Abs.7BEEG

Begründung

Für Eltern, die sich für mehrere Kinder in relativ kurzer Geburtenfolge(ca.1-3 Jahre) entscheiden und beim ersten Kind Zeiten vom ehem. Bundeserziehungsgeld, Landeserziehungsgeld sowie der verlängerte Auszahlungsoption des Elterngeldes in Anspruch genommen haben, bedeutet das, daß sie ab dem 2. Kind nicht mehr die 67% des letzten Einkommens (wie beim 1. Kind) bekommen! Eltern die eine volle Staatliche Unterstützung bekommen wollen und sich nicht 100% informieren bekommen eine böse Überraschung!!!
Zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes werden die 12 Monate vor der Geburt des "Folgekindes"herangezogen und wenn sich darin die oben genannten Zeiten befinden, werden diese gewertet wie Zeiten ohne Einkommen!!!
Es werden dann auch nicht zusätzlich weiter zurückliegende Monate mit Einkommen zugrunde gelegt .
Nur bei den ersten 12 Monaten des Elterngeldes wird das gemacht, oder beim Mutterschaftsgeld, oder einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung sowie beim Wehr-oder Zivildienst (§2Abs.7 Bundeselterngeldgesetz)!
Die betroffenen Eltern bekommen beim 2. Kind im schlimmsten Fall nur noch das Mindestelterngeld, die 300 € für
12 Monate oder bei der Verlängerungsoption des Auszahlungszeitraumes nur ca.150 € für ca. 24 Monate!
Die Eltern müssen dann, um beim "Folgekind" wieder auf den Anspruch von 67% des letzten Einkommens zu gelangen, mind. 1 Jahr ins Brerufsleben zurück! Obwohl es egal wäre,denn: wenn sie gleich die Höhe des Elterngeldes des 1. Kindes beim "Folgekind" auch bekämen, müßten sie nicht erst wieder 1 Jahr arbeiten gehen und wären auch 1 Jahr früher wieder im Berufsleben zurück!!!
Manche Eltern überlegen da schon, ob sie erst wieder ein Jahr arbeiten sollen, um beim "Folgekind" wieder die volle Unterstützung des Staates zu bekommen, aber ob es dann noch biologisch möglich ist???
Siehe Altersdurchschnitt von werdenden Müttern.
Die Neuausrichtung familienpolitischer Leistungen verfolgt das Ziel der Förderung der Familien unter Aufrechterhaltung zuvor geschaffener finanzieller Standards, aber bitte dann auch bei diesen Eltern und erst recht, weil sie sich für mehr als ein Kind entscheiden!
Einige Bundesländer zahlen, nach dem Elterngeld, vorbildlich das Landeserziehungsgeld als Unterstützung an Familien aus, die sich für eine längere häusliche Erziehung ihrer Kinder entscheiden.
Nur unsere Regierung kann eine Gesetzesänderung bewirken und diese Zeiten als Verschiebetatbestand für die Berechnung des Elterngeldes anerkennen.
Auch wenn damit höhere Kosten entstehen, sollte unserer Regierung es wert sein, alle Kinderwünsche bestmöglich zu fördern, denn schon im Grundgesetz steht unter Art.6 Abs 1 folgendes:
Die Eltern sollen nach ihren Vorstellungen ihr familiäres Leben planen und verwirklichen können,insbesondere in ihrer Erziehungsverantwortung, ob und in welchen Entwicklungsstadium das Kind überwiegend von einem Elternteil allein, von beiden Eltern in wechselseitiger Ergänzung oder von einem Dritten betreut werden soll.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben