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Petition 37108

Forschung

Regionalmerkmal zur Unterstützung der Versorgungsforschung vom 17.10.2012

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag wird aufgefordert, die Erforschung regionaler Unterschiede in der Gesundheitsversorgung zu ermöglichen und zu stärken, indem das Regionalmerkmal jedes Versicherten weiterhin in den Daten für die Versorgungsforschung (Datentransparenz nach §§ 303a-e SGB V) enthalten bleibt. Dazu möge der Deutsche Bundestag beschließen, dass der Datenaufbereitungsstelle (§ 303d SGB V) die Information über den Wohnort (Landkreis) jedes Versicherten zur Verfügung gestellt wird.

Begründung

Die Gesundheit des Menschen ist ein elementares Gut in unserer Gesellschaft. Dank ständiger wissenschaftlicher Innovationen war die gesundheitliche Versorgung in Deutschland nie zuvor so gut wie heute: Die Menschen werden älter denn je; die Säuglingssterblichkeit ist so niedrig wie nie. Jedoch trägt nicht nur die Entwicklung neuer Operationsmethoden, wirksamer Medikamente und besserer Medizinprodukte zur Gesundung des Menschen bei. Auch das Verständnis dafür, wie Menschen versorgt werden, wo sie versorgt werden, wo überhaupt der größte Versorgungsbedarf besteht bzw. wo die größten Defizite zu verzeichnen sind, sind zentrale Fragestellungen, deren Antworten erheblich zur Verbesserung unseres Gesundheitssystems beitragen. Diesen Fragen widmet sich die Versorgungsforschung.

Dabei gibt es heute noch viele Fragezeichen. Insbesondere in der Erforschung regionaler Unterschiede steckt Deutschland noch in den Kinderschuhen. Ein Grund dafür ist die mangelnde Verfügbarkeit zugänglicher Daten für die Wissenschaft. Selbstverständlich sind Gesundheitsdaten hochsensibel. Mit entsprechender Pseudonymisierung und streng kontrollierten Zugangsvoraussetzungen und Verwendung lässt sich der Datenschutz jedoch gewährleisten und Missbrauch verhindern.

Im Dezember 2011 beschloss der Bundestag im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes mehr Datentransparenz zu Forschungszwecken zu ermöglichen. Über die Einrichtung einer Datenaufbereitungsstelle sollen insbesondere die Daten, die für den Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen gesammelt werden, der Versorgungsforschung zugänglich gemacht werden. Bisher war in diesen Daten auch das Regionalmerkmal, also ein Kennzeichen für den Wohnort-Landkreis jedes Versicherten enthalten. Dieses Merkmal würde jetzt entfallen, da die bisherige gesetzliche Grundlage dafür, die Konvergenzregelung (§ 272 SGB V), entfällt. Ohne dieses Kennzeichen lassen sich jedoch viele Fragestellungen nicht mehr beantworten: Welche Regionen sind von der größten Krankheitslast betroffen? Unterliegen diese Unterschiede einer Systematik – besteht beispielsweise ein Zusammenhang mit regionalen Versorgungsstrukturen?
Daher fordern wir den Bundestag und die Bundesregierung auf, die Übermittlung des Regionalmerkmals durch die Krankenkassen an die Datenaufbereitungsstelle nach § 303 d SGB V weiterhin sicherzustellen.

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