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Petition 37182

Alternative Energiequellen

Förderung von Wärmepumpen auch bei Neubauten vom 19.10.2012

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das aktuelle Markanreizprogramm des BAFA im Rahmen der Wärmepumpenförderung vollumfänglich auch für Neubauten anzuwenden ist.

Begründung

Die aktuellen Förderungsrichtlinien des BAFA im Rahmen des MAP für erneuerbare Energien verstoßen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nach dem Grundgesetz.

Gemäß den Richtlinien werden im Bereich der Wärmepumpenförderung bei Wohngebäuden lediglich Umrüstungen in Bestandsgebäuden berücksichtigt. Dies stellt eine klare Benachteiligung für Bauherren von Neubauten dar. Nicht nur das diese deutlich höhere Investitionskosten aufgrund vorgeschriebener Dämmstandards (EnEV) erfüllen und bezahlen müssen, auch wird diesen die Förderung der gleichen und teilweise auch effizienteren Wärmepumpen nach dem MAP verwehrt. Diese Schlechterstellung ist weder begründet noch gerechtfertigt. Die Intention das die CO² Bilanz verbessert werden soll trifft sowohl auf Neu- wie auch Bestandsgebäude zu. Insbesondere im Bereich der Wärmepumpen ist eine Förderung gerade bei Neubauten sinnvoll, da diese mittels Ökostrom oder sogar Eigenverbrauchsphotovoltaikanlagen die Neubauten vollständig CO²-neutral gestaltet werden können. Gerade dies ist die Intention des MAP. Insofern verstößt die Schlechterstellung der Neubauten (bzw. deren Besitzer) nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern läuft auch der Intention des Gesetzgebers/MAP zuwider.

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