Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. den amtlichen Verkehrszeichenkatalog (VzKat) bezüglich Zeichen 239 bis 242 (Fußgängerweg und -zone) und verwandter wie 1000-12/22 so zu ändern, dass sie den Zeichen 259 (Verbot für Fußgänger) und 133/134 (Achtung Fußgänger bzw. -überweg) gleichen; außerdem möge er auf europäischer Ebene (Wiener Übereinkommen) eine Übernahme dieser Änderung anstreben.
Begründung
Bis 1971 wurde ein Fußgängerwegschild verwendet, das eine Person mit Hut (d.h. einen Mann) mit Kind an der Hand (von vorn oder hinten) zeigte und welches in einigen europäischen Ländern weiterhin in Gebrauch ist. Dies wurde zu einer Silhouette zweier Personen geändert, wobei die größere eher als Frau denn als Mann zu identifizieren war. Meines Wissens 1992 wurde es dann wiederum zur heute aktuellen Form geändert, auf der die große Person einen breiten Rock trägt, also in unserem Kulturkreis prototypisch eindeutig als Frau zu identifizieren ist.
Dies ist die einzige Gruppe von Verkehrszeichen, auf denen das Geschlecht dargestellt wird. Frauen nutzen Gehwege aber nicht signifikant häufiger oder länger als Männer und auch das Alter (Kind und Erwachsener) spielt keine wesentliche Rolle. Außerdem zeigen die parallelen Verbotsschilder für Fußgänger jeweils nur eine Person (von der Seite), deren Geschlecht dank Abstraktion nicht erkennbar ist.
Wie in der Sprache sollte auch in Piktogrammen das Geschlecht etc. nur dann unterschieden werden, wenn es dafür einen Anlass gibt, der hier eben nicht gegeben ist. Die inkonsistente Bildgebung ist nur ein weiteres Ärgernis.