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Diskussion zur Petition 37780

Pflegeversicherung

Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Altenpflege vom 12.11.2012

Diskussionszweig: Begriff der Pflegebedürftigkeit

Nutzer505190 | 16.12.2012 - 11:25

Begriff der Pflegebedürftigkeit

Anzahl der Antworten: 14

Die Petition fordert u.a.:

  • Die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz sollen im Pflegebedürftigkeitsbegriff des SGB XI ganzheitlich berücksichtigt werden.

begründet wird wie folgt:

  • Menschen mit der sog. Demenz sind in der Pflegeversicherung grundsätzlich benachteiligt. Ein Pflegebedürftigkeitsbegriff der sich ausschließlich am Zeitaufwand für körperliche Pflege im Minutentakt orientiert ist vollkommen überholt und blind für die Lebenswirklichkeit von über einer Million Menschen mit diesem Krankheitsbild mit zunehmender Tendenz.

Zunächst ist dazu festzustellen, dass eine ganzheitliche Berücksichtigung von Bedürfnissen in der Pflegeversicherung nie vorgesehen war bzw. sein wird. Das gilt für Pflegebedürftige mit rein körperlichen Beeinträchtigungen ganz genauso.

Momentan wird der Bedarf von Menschen mit sog. erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in der Pflegeversicherung mit dem Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen berücksichtigt; ab Jan. 2013 kommen Ansprüche auf Sach und Geldleistungen hinzu. Einzelheiten können dem Gesetz-entwurf zum PNG entnommen werden.

Fraglich ist, ob durch eine Begriffsänderung in der Zukunft ggü. diesem Status Jemand besser gestellt werden würde. Ich behaupte, dass dies nicht der Fall sein wird. Ändert man den Begriff der Pflegebedürftigkeit so, dass ein hoher Betreuungsbedarf außerhalb körperlicher Hilfen stärker berücksichtigt wird, führt dies dazu, dass die körperlichen Beeinträchtigungen weniger berücksichtigt werden können. Andererseits sind die jetzt noch zusätzlichen Betreuungsleistungen dann Bestandteil des Begriffs und damit entbehrlich.
Effektiv werden Menschen mit "Demenz" nicht besser gestellt aber es besteht die begründete Annahme, dass andere Pflegebedürftige schlechter gestellt werden.
Was zählt, ist, was hinten rauskommt (frei nach Kohl). Unter Würdigung dieser Aspekte kann man sich durchaus fragen, ob die Beschäftigung mit dem Pflegebedürftigkeitsbegriff tatsächlich den pflegebedürftigen Menschen nützt oder vielmehr nur den Apparatschiks des Politik und Pflegebetriebes.
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