Text der Petition
Der Petent fordert, Honorare und Vergütungen der für die Justiz tätigen Dolmetscher und Übersetzer deutlich zu verbessern.
Begründung
Die für die Justiz tätigen Dolmetscher und Übersetzer fordern:
• eine deutliche Anhebung der Honorare für Dolmetscher,
• Zuschläge für Nachtarbeit sowie die Tätigkeit an Sonn- und Feiertagen,
• die Anpassung des Ausfallhonorars an die marktüblichen Regelungen,
• eine deutliche Erhöhung der Vergütung für Übersetzer,
• die Streichung der Vergütungsvereinbarungen nach § 14 JVEG,
• eine Vergütung durch alle staatlichen Ermittlungsbehörden nach den Sätzen des JVEG.
Die Qualität der Sprachmittlung in Straf- und Zivilverfahren ist von elementarer rechtsstaatlicher Bedeutung. Es geht um die Sicherung der Rechte der Betroffenen, der Menschenwürde, der Gerechtigkeit.
Dafür muss sichergestellt werden, dass sprachlich und fachlich hochqualifizierte Dolmetscher und Übersetzer bei Gericht und in den vorausgehenden Ermittlungsverfahren zum Einsatz kommen und auskömmlich vergütet werden.
Dolmetscher und Übersetzer sehen die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich mit Besorgnis.
Das von der Bundesregierung verabschiedete Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz ist die dritte Neuordnung der Vergütungen für Dolmetscher und Übersetzer in Gerichtsverfahren.
Waren früher die im Justizbereich festgeschriebenen Honorarsätze für Dolmetscher und Übersetzer Richtschnur für den übrigen Markt, so hat sich dies stark verändert: In der Wirtschaft werden inzwischen zum Teil deutlich höhere Honorare gezahlt als bei den Strafverfolgungsbehörden. Die Einführung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) im Jahr 2004 führte faktisch schon zu einer Senkung der Vergütungen. Das Honorar für Übersetzungen soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gegenüber der vor dem JVEG geltenden Entschädigung im Jahr 1994 (bezogen auf eine Zeile mit 55 Anschlägen) am oberen Ende um 67% sinken, am unteren Ende um lediglich 18% steigen. Dabei schrieb der Gesetzgeber selbst in seinem Entwurf, dass für den Zeitraum von 2004 „bis zum geplanten Inkrafttreten des Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes am 1. Juli 2013 […] von einer Erhöhung des Index um knapp 19 % ausgegangen werden (kann)“, unberücksichtigt bleibt dabei der Zeitraum von 1994 bis 2004. Hinzu kommt, dass die mit dem Gesetz festzulegenden Vergütungen wieder für etwa 10 Jahre Bestand haben sollen.
Wir dringen darauf, dass auch unser Berufsstand an der Einkommensentwicklung der vom Kostenrechtsmodernisierungsgesetz betroffenen Berufsgruppen in vergleichbarer Weise beteiligt wird.
Staatliche Ermittlungsstellen zahlen oft Honorare, die sogar noch deutlich unter den gesetzlich festgelegten Vergütungen liegen. Der vom Gesetzgeber geplante zehnprozentige Abschlag auf marktübliche Honorare ist nicht hinnehmbar, da es sich bei den Aufträgen der Justizbehörden nicht um große Volumina handelt und er anderen Berufsgruppen wie Rechtsanwälten auch nicht zugemutet wird. Weitergehende Abschläge durch die Möglichkeit des Abschlusses von Vergütungsvereinbarungen ohne Gegenleistung sind eine unzumutbare Benachteiligung für Dolmetscher.