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Petition 38597

Internet

Änderung des Gesetzesentwurfs zur Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes vom 15.12.2012

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge den Gesetzesentwurf zur Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes ändern.
Das betrifft folgende Punkte:
- Herausgabe der Bestandsdaten an Berhörden ohne gerichtliche Zustimmung und ohne Vorliegen eines konkreten Verdachtfalls.
- Herausgabe der dynamischen Verbindungsdaten (IP-Adressen) ohne grichtliche Zustimmung und ohne Vorliegen seines konkreten Verdachtfalls und
- Verlangen des Stillschweigens der Provider gegenüber der Kunden bei Herausgabe der Daten.

Begründung

Im Zuge dieser Gesetzesänderung werden sensible Daten über persönliche Kontakte ohne Wissen der Kunden
an Behörden weitergegeben, ohne, dass ein konkreter Verdachtsfall vorliegt. Auch bedarf dies keiner gerichtlichen Prüfung.
"Die Geschichte lehrt uns, dass das Funktionieren eines demokratischen Staates zwingend davon abhängt, dass sich die Menschen, die in ihm leben, frei fühlen und bewegen können. Die Nutzung von Telekommunikation gehört in der Moderne unabdingbar zur Teilnahme am öffentlichen Leben, an Hilfe- und Selbsthilfegruppen und an politischen Diskussionen. Dieser Grundpfeiler unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung gerät bereits ins Wanken, wenn sich die Menschen beobachtet und kontrolliert fühlen, oder gar unter Generalverdacht gestellt sehen. "
-Zitat Petition 17143 Kai-Uwe Steffens
Das Telekommunikationsgesetz als solches wie es nach Drucksache 664/12 verabschiedet wurde stellt eine massives Eindringen in die Privatsphäre der Menschen dar. Nachdem der Bürger keine Auskunft über die Daten, die erhoben werden erhält muss sich bei Zustandekommen des Gesetzentwurfes jeder Bürger fragen, ob nicht soeben seine Daten erfasst und untersucht werden. Das wird unterstützt durch die fehlende gerichtliche Prüfung der Abfragen. Somit liegt die Entscheidung, ob Daten erfasst werden ausschließlich bei den (Ermittlungs-) Behörden. Die automatisierte Schnittstelle bietet auch die Möglichkeit solche Daten in großen Mengen abzurufen und auszuwerten, was nicht dem ursprünglichen Zweck der Datenabfrage entspricht, nämlich die Strafverfolgung zu unterstützen.
Die Herausgabe der Daten auf die im Gesetzesentwurf beschlossenen Art und Weise birgt ein hohes Risiko, dass Bürger der Bundesrepublik ohne ihres Wissens unter Verdacht gestellt werden und Daten über sie ausgewertet werden, ohne, dass ein Verdachtsfall vorliegt. Konkret muss für die Erhebung besagter Daten eine klare Richtlinien erstellt werden. Bürger müssen zeitnah Auskunft darüber erhalten, welche Daten an welche Behören übergeben wurden. Die Daten dürfen nicht ohne einen konkreten Verdachtsfall herausgegeben werden und auch muss über die über das vorliegen des Verdachtfalls ein gerichtlicher Beschluss vorliegen.

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