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Petition 39206

Arbeitnehmerüberlassung

Beschäftigung/Entlohnung von Leiharbeitnehmern vom 15.01.2013

Text der Petition

Das Arbeitsrecht solle dahingehend geändert werden, das Unternehmen nur für belegte Personalengpässe bis zu 5% Leiharbeitnehmer zu der im Betrieb gültigen Lohnstruktur beschäftigen dürfen.

Begründung

In der deutschen Wirtschaft hat es sich eingebürgert, dass fest angestellte Mitarbeiter abgebaut werden, und dann über Leiharbeitsfirmen, bzw. Ausgegliederte Dienstleistungsunternehmen zu schlechteren Konditionen und Teilzeit beschäftigt werden. Die Lohnstruktur vor der Ausgliederung ist ja allgemein zu ermitteln. Wenn Betriebe Leiharbeiter nur noch zu den im anfordernden Betrieb bestehenden Konditionen und Tarifen beschäftigt werden dürfen, kommt natürlich die Leihgebühr der Leiharbeitsfirma dazu . Dadurch ist der Reiz möglichst viel Arbeit über Leiharbeit abzuwickeln nicht mehr vorhanden. Solange aber Leiharbeitsfirmen ihre Arbeitskräfte zu so niedrigen Löhnen anbieten können, dass der entleihende Betrieb trotz der Entleihgebühr günstiger fährt als wenn er sie selbst beschäftigt , kann die Zahl der Aufstocker, die von ihrem Lohn für Vollzeitbeschäftigung nicht leben kann, nur weiter zunehmen.
Die Unternehmen die Leiharbeiter beschäftigen und verleihen fahren ihre Gewinne auf Kosten der Allgemeinheit ein und schädigen so das ganze Land.

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