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Petition 39395

Gesundheitswesen

Verbesserungen des Transplantationsänderungsgesetzes für Lebendspender vom 22.01.2013

Text der Petition

Der Petent fordert, die Verbesserungen durch das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes auch auf Lebendspender von bestimmten Blutbestandteilen und Blutprodukten (insb. Blutstammzellen) auszuweiten. Ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht bislang nicht. Sofern der Empfänger in Deutschland versichert ist, sollte auch ein Anspruch auf Erstattung der Entgeltfortzahlung begründet werden.

Begründung

Spender von Organen oder Organteilen, wie etwa der Niere oder der Leber, sind seit Inkrafttreten des Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes besser geschützt: Mit dem Transplantationsänderungsgesetz, sind für Lebendorganspender wichtige und gute Änderungen vorgenommen worden. Diese Änderungen haben aber keine Auswirkungen auf Lebendorganspender, die Blutstammzellen oder andere Blutbestandteile und Blutprodukte spenden.

Für die 4,8 Mio. Knochenmarkspender in Deutschland haben diese Änderungen keine Verbesserung gebracht. Es besteht weder ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, noch haben deren Arbeitgeber einen Erstattungsanspruch nach § 3a Abs. 2 EFZG. Da diese Spenden grds. anonym ablaufen, könnte eine Abfrage durch die Krankenkasse des Spenders über die ZKRD erfolgreich sein, bei der Feststellung, ob und ggf. wo der Empfänger in Deutschland versichert ist.

Der Petent fordert, die Verbesserungen für Lebendspender durch das Transplantationsänderungsgesetz auch auf Spender von bestimmten Blutbestandteile und Blutprodukte (insb. Blutstammzellen) auszuweiten. Sofern der Empfänger der Lebendspende bei einer deutschen Krankenkasse versichert ist, besteht auch ein Anspruch auf Erstattung der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

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