Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StraßenverkehrsOrdnung (VwV-StVO) beschließen und somit den Berechtigtenkreis, der zwar nicht außergewöhnlich gehbehinderten, aber doch unter sehr starken Einschränkungen beim Gehen leidenden Personengruppen (neben Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa und Träger eines doppelten Stomas) um alle weiteren Diagnosen, die zu einer der drei gängigen Stomaanlagen bzw. -arten (Ileo-, Colo- und Urostoma) führen, erweitern.
Begründung
Durch die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, im Antrag kurz (VwV-StVo) genannt, vom 4. Juni 2009 wurde der anspruchsberechtigte Personenkreis bereits um Menschen mit Morbus Crohn (chronische Darmentzündung), Colitis Ulcerosa (Dickdarmtentzündung) sowie Träger eines doppelten (Urostoma und Ileo- oder Colostoma) Stomas erweitert. Mit dieser Petition möchten wir die erneute Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises beantragen und erklären unsere Forderung wie folgt: Die Zahl aller Stomaträger in Deutschland wird auf ca. 100.000 geschätzt. Eine Stomaanlage kann aus den unterschiedlichsten Gründen vom Säuglings- bis zum Greisenalter notwendig werden; die Mehr-zahl der Stomaoperationen wird aufgrund einer Krebserkrankung im Alter von etwa 60 - 70 Jahren durchgeführt. Dabei ist bei allen Stomaanlagen die Stuhl- bzw. Urinentleerung nicht steuerbar. Natürliche Mechanismen, die dem Menschen helfen, seine Ausscheidungen zu kontrollieren bzw. zu steuern, sind gestört und/oder funktionsbeeinträchtigt. Die Gefahr, bei einer permanenten Stomaanla¬ge eine Hernie oder einen Prolaps zu bekommen, ist sehr hoch: Schätzungen gehen von bis zu 50% aus. Diese und weitere Komplikationen (Aufzählung ist nicht abschließend) bzw. Beeinträchtigungen können das Handling mit den unkontrollierten Ausscheidungen zusätzlich erheblich beeinflussen. Weiter erläutern wir, das die Zahl der Träger eines doppelten Stomas im Verhältnis zu der Zahl der Träger einer Einzelanlage eher gering ist, allerdings sind die gestörten natürlichen Mechanismen sowie die Funktionsbeeinträchtigungen bzw. die bereits erwähnten Komplikationen bei der Mobilität bzw. bei der Teilnahme am öffentlichen Leben bei allen Stomaanlagen identisch. Da die Grunderkrankungen Morbus Crohn und Colitis Ulcerosa ebenso zu einer Stomaanlage führen können wie die weiteren ursächlichen unten nicht abschließend aufgezählten Diagnosen, dabei aber im Unterschied zum berechtigten Personenkreis der VwV-StVO zählen und wir keine maßgebenden bzw. berechtigten Gründe erkennen können, warum die weiteren ursächlichen unten nicht abschließend aufgezählten Diagnosen bislang nicht aufgeführt wurden, fordern wir eine Anpassung der VwV-StVO zu Gunsten aller Diagnosen, die zu einer Stomaanlage (Uro-, Ileo-, Colostoma) führen können. Wir erklären weiter: Darmkrebs ist die zweithäufigste Krebserkrankung in Deutschland. Neben den Karzinomen im Darm sind andere Erkrankungen, die zu einer Stomaanlage führen können u.a. Mastdarm (Rektum)-Karzinom, Ileus, Divertikulitis. Die drei gängigsten Stomaanlagen sind Colo-, Ileo- und Urostomien. Dabei kommt eine Verteilung in Prozent wie folgt zum Tragen: Colostomien ca. 64%, Ileostomien ca. 20%, Urostomien ca. 20%. Neben der doppelten Anlage gibt es noch doppelläufige Anlagen.