Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…
Die Rente für besonders langjährige Versicherte (45 JAHRE) allen zu zahlen die 540 Monate
Beitragszeit nachweisen können.
Unabhängig davon ob diese Zeiten als Abhängig Versicherter oder Freiwillig belegt worden sind.
Begründung
Ungleichbehandlung vom Gesetzgeber
Ein Kaufmann beschäftigt einen Auszubildenden . Er bleibt bis zur Rente abhängig beschäftigt.
Der Kaufmann zahlt freiwillig 10 Jahre ein. Nach 10 Jahren muss er sein Geschäft aufgeben und arbeitet wieder
abhängig beschäftigt. Er bekommt die Rente mit 45 Arbeitsjahren nicht, Weil vom Gesetzgeber die 10 Jahre
freiwillige Einzahlung nicht angerechnet werden.
Obwohl beide z,b 45 Jahre eingezalt haben.
Anmerkung: Der Kaufmann konnte zwar die Höhe seiner Einzahlungen selbt bestimmen musste aber mindestens
den Pflichtbeitra zahlen. Zahlte er mehr bekommt er mehr Rente ansonsten weniger.
Das ändert aber nichts an der Tatsache das beide 45 Jahre eingezahl und gearbeitet haben.
Dies gilt besonders für die Jahrgänge ab 1952. auch weil früher egal ob HANDWERKER ODER kAUFLEUTE
sich Selbständig gemacht haben und freiwillig in die Rentenversicherung gezahlt haben.RenteR