Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der § 19 der Straßenverkehrsordnung geändert wird. Es soll eingefügt werden, dass Lastkraftwagen mit einer Gesamtmasse über 2,8 Tonnen und Gespanne jeglicher Art, beim Senken der Schranken bzw. bei Rot- / Blinklicht oder dem Schwenken einer Fahne bzw. roten Leuchten eines Bahnbedienstete, bereits an der einstreifen Bake anhalten müssen.
Begründung
Mit der Änderung der Vorschrift soll verhindert werden, dass größere Fahrzeug und auch die Fahrer der flotten "Kleintransporter", insbesondere Pkw- und Traktorengespanne oder Gefahrgutfahrzeuge, beim Schließen der Schranken bzw. Herrannahen des Zuges noch über den Bahnübergang "herrüberhuschen" und auf dem Bahnübergang stecken bleiben. Eine Regelung in ähnlicher Art gab es einst in der Straßenverkersordnung. Die Abschaffung dieser "guten" Verhaltensvorschrift ist für mich nicht nachvollziehbar.