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Petition 40430

Aktienrecht

Stärkung der Rechte der Aktionäre vom 04.03.2013

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge nach Schweizer Vorbild beschließen, dass der Eigentümer (Aktionär/-in) an der Generalversammlung über die Gesamtsumme aller Entschädigungen des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirates abstimmen kann.

Begründung

Nicht mehr Kollegen und Freunde sollen den individuellen Lohn bestimmen, sondern die Generalversammlung wählt unabhängige Mitglieder in den so genannten Vergütungsausschuss.

Bei Widerhandlung drohen Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren und Geldstrafen.

Mit dem Verbot von Abgangsentschädigungen, Begrüssungsmillionen und Prämien bei Firmenkäufen und -verkäufen wird auch diesen Untugenden ein Riegel vorgeschoben.

Mit der Abschaffung der Organ- und Depotstimmrechtsvertretung sowie der Stimmpflicht der Pensionskassen werden die Rechte der „echten“ Aktionäre gestärkt.

Bei Widerhandlung drohen Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren und Geldstrafen bis zu 12 Jahresvergütungen.

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