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Petition 40449

Bauwesen

Veröffentlichung von Projektrealisierungen in öffentlich-privater Partnerschaft vom 05.03.2013

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen,

1. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von PPP-Projekten - nebst sämtlicher anhängiger Konzessionsvertragsentwürfe und Leistungsbeschreibungen sowie abgeschlossener Verträge - vollständig öffentlich zugänglich zu machen;

2. Dass die Veröffentlichung von Informationen nur dann eingeschränkt werden kann, wenn nach gründlicher Abwägung der Interessen das schutzwürdige Interesse Privater gegenüber dem Informationsinteresse der Allgemeinheit überwiegt.

Begründung

Begründung:
Der Begriff Public Private Partnership (PPP) steht für Projektrealisierungen vor allem öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen mit privaten Partnern. In Deutschland kursiert der äquivalente Begriff Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP).

In der BRD werden PPP-Modelle – insbesondere im Verkehrswesen – dazu genutzt, größere Infrastrukturprojekte zu realisieren. Derzeit werden in Deutschland mehr und mehr Autobahnabschnitte im Rahmen von PPP-Modellen von Privatunternehmen betrieben. Weitere Autobahnabschnitte sollen folgen.

Die Verträge sehen vor, dass die privaten Partner den Neu- oder Ausbau der Strecken übernehmen und für einen Zeitraum von 30 Jahren bewirtschaften. Für Betrieb und Instandhaltung erhält der Betreiber einen Teil der auf diesen Strecken erwirtschafteten Lkw-Maut.

Es handelt es sich bei PPP-Modellen nicht um zusätzliche Investitionen zu öffentlich finanzierten Infrastrukturprojekten, sondern lediglich um eine Beschaffungsvariante.

Da der öffentliche Auftraggeber die Investitionen nicht durch einen Bankkredit, sondern durch Verzicht auf Einnahmen (z. B. Lkw-Maut) finanziert, muss er der Logik entsprechend nicht nur die höheren Zinskosten des privaten Betreibers, sondern auch dessen Gewinn bezahlen.

Festzustellen ist:
Aus Haushaltssicht ist die Realisierung von Vorhaben mit Hilfe einer PPP-Finanzierung nur dann wirtschaftlich, wenn eindeutige Effizienzvorteile gegenüber einer öffentlichen Beschaffungsvariante zu ermitteln sind.

Eine unabhängige Wirtschaftlichkeitsprüfung (PSC-Vergleich)ist bei jedem PPP-Projekt zwingend notwendig.

Aber sowohl Konzessionsvertragsentwürfe, als auch Leistungsbeschreibungen der Vergabeverfahren und abgeschlossene Verträge der öffentlichen Hand mit Privaten im Rahmen von PPP-Projekten bleiben der öffentlichen Kontrolle entzogen.

Hier behindern einerseits die gängige Geheimhaltung unter Berufung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und andererseits Vertraulichkeitsabreden in den Verträgen eine kritische Begleitung der Projekte durch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie die Presse.

Dieser Zustand ist bei der Vergabe öffentlicher Mittel, die zur Verwirklichung des Gemeinwohls eingesetzt werden müssen, nicht tragbar.

Die Kontrolle der Öffentlichkeit über Geschäfte der öffentlichen Hand muss zu Gunsten von Gemeinwohlinteressen möglich sein. Nur so können die Grundsätze der Transparenz, der Nachhaltigkeit und der Wirtschaftlichkeit umgesetzt werden.

Die Regelung im Berliner Informationsfreiheitsgesetz, die infolge der Diskussion über die Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe erlassen wurde, zeigt, dass eine ausgewogene gesetzliche Regelung über die Transparenz von Verträgen zwischen dem Staat und Privaten möglich ist.

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