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Petition 40456

Straßenverkehrs-Ordnung

Mitnahme von Kindern im Kinderwagen in Bürgerbussen vom 05.03.2013

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…daß für Bürgerbusse einen Zusatz der STVO gemacht wird, daß wir nicht als PKW gelten, sondern die Sonderbestimmungen für die Beförderung im ÖPNV als Vollbus bekommen, damit wir nicht den besonderen Anschnallpflichten für Babys unterliegen, sondern es ausreicht, wenn sie in einem besonderen Kinderwagen liegen, damit sie befördert werden können.

Begründung

Nach dem zur Zeit gültigen Recht dürfen wir ohne geeignete Rückhalteeinrichtungen für Kinder, ( hier Kinder, die noch nicht selber sitzen können) keine in einem Kinderwagen liegende Kinder transportieren, obwohl wir voll in das öffentliche Personennahverkehrkonzept eingebunden sind.
Das heißt in der Praxis, daß Leute die mit einem Kinderwagen aus einem Bus ( groß) oder der deutschen Bundesbahn ins Stadtgebiet Rotenburg fahren wollen, von uns nicht weiter transportiert werden dürfen, da für unseren Kleinbus der § 21 STVO gilt und wir keine amtlich zugelassenen Babyrückhalteeinrichtungen haben.
Lassen wir also die Mütter im Regen stehen. Babys auch.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Döhmer, Dipl. Ing.
ehrenamtlicher Busfahrer des Bürgerbusses Rotenburg.

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