Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen,
- dass die Grundlohnsummenanbindung der logopädischen Vergütung aufgehoben wird,
- dass die Vergütung der logopäd. Versorgung einen Ost-West-Angleich erfährt.
- dass die Beihilfesätze für die logopäd. Behandlung auf den 1,8-fachen Satz der GKV-Vergütung angehoben werden
- dass die Erf. der Informationspflicht der ärztl.Selbstverwaltung in Bezug auf die Regelungen für die Heilmittelverordnung vierteljährlich kontrolliert wird.
Begründung
Noch immer ist die Entlohnung der logopädischen Leistungen äußerst niedrig, an die Grundlohnsumme gebunden und es besteht ein Ost-West-Gefälle. Eine so niedrige Vergütung wie bisher (für die 45-minütige Einzelbehandlung: 24 Euro (in Brandenburg und Sachsen-Anhalt) bis 38 Euro (im Saarland)) gefährdet jedoch auf Dauer die Versorgung der Bevölkerung, die aufgrund des demographischen Wandels und der Zunahme von neurodegenerativen Erkrankungen (Schlaganfall, Parkinson, Demenz) in den nächsten Jahren immer mehr Logopädie benötigen wird. Darüber hinaus mussten viele LogopädInnen bereits ihre Rücklagen aufbrauchen und z.T. ihre Altersversorgung verkaufen. Somit ist die Gefahr der Altersarmut in diesem Berufszweig hoch. Da seit dem Jahr 2000 die Inflationsrate stets oberhalb der Grundlohnsummensteigerungsrate liegt, ist ein Reallohnverlust entstanden.
Die Grundlohnsummenbindung, also die von der Regierung errechnete maximale Gebührenerhöhung für Heilmittelerbringer für das Folgejahr, ist angesichts der Vergütungsanpassung im ärztlichen und stationär-klinischen Bereich nicht mehr zeitgemäß. Daher fordere ich die Lösung der logopädischen Vergütung von der Grundlohnsumme.
Um die Versorgung von Beamten sicherzustellen, müssen die Beihilfesätze angehoben werden auf den 1,8-fachen Satz der Vergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Die Beihilfesätze sind seit 12 Jahren unverändert.
Immer wieder wird deutlich, dass die niedergelassenen Ärzte keine ausreichenden Informationen über die gesetzlichen Neuregelungen der Heilmittelversorgung erhalten (z.B. Praxisbesonderheiten, Langfristverordnungen, Richtgrößen), sondern pauschal von Regressen bedroht werden. Dies gefährdet langfristig die Versorgung der Betroffenen, insbesondere von Kindern mit logopädischem Therapiebedarf. Daher erscheint es mir unverzichtbar, künftig die Erfüllung der Informationspflicht der ärztlichen Selbstverwaltung von einer unabhängigen Stelle vierteljährlich kontrollieren zu lassen.