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Petition 40771

Ausländerrecht

Aufnahme von syrischen Staatsbürgern unter bestimmten Voraussetzungen vom 18.03.2013

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass deutsche Staatsbürger, sowie Ausländer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis bei Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit berechtigt sind, syrische Staatsbürger bei sich aufzunehmen und zu versorgen.
Ziel ist es, dass zumindest unter der Voraussetzung, den Steuerzahler Schad frei zu halten, es den Menschen hier ermöglicht wird, ihre Angehörigen und Freunde in Sicherheit zu bringen. Zudem können die Hilfsorganisationen vor Ort entlastet werden.

Begründung

Die syrische Revolution hat nach VN-Angaben bereits über 70.000 Menschen das Leben gekostet. Jeden Tag sterben ca. 130 - 200 Menschen. Ca. 1 Millionen Syrer sind bereits in die Anrainerstaaten geflüchtet, weitere 3 Millionen sind innerhalb Syriens auf der Flucht.
Das Regime setzt mittlerweile sogar SCUD-Raketen gegen die Zivilbevölkerung ein. Die Versorgungslage ist katastrophal.

Vor diesem Hintergrund können die Menschen hier einen Beitrag leisten, Menschenleben zu retten, die Hilfsorganisationen vor Ort zu entlasten und Ihren Familien zu helfen - und dies ohne Belastung des Steuerzahlers. Dies sollte in einem freien Rechtsstaat eigentlich selbstverständlich sein - ist es aber in Deutschland nicht. Geschwister, Eltern und Freunde dürfen nicht zum Zwecke des Schutzes von Leib und Leben zu ihren Verwandten/Bekannten nach Deutschland kommen, da die derzeitige Gesetzeslage keinen Visagrund für diesen Fall vorsieht. Im Gegenteil werden Touristenvisa derzeit en Gros abgelehnt.

Es existiert kein nachvollziehbarer Grund, warum den Menschen hier untersagt werden sollte, ihren Verwandten und Bekannten helfen zu dürfen. Deswegen diese Petition, damit hierzu die rechtliche Grundlage geschaffen werden kann.

Vielen Dank...

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