Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ehemaligen Ghettoarbeitern, deren Anträge nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) vor dem 30. Juni 2003 gestellt wurden und erst aufgrund einer Überprüfung nach 2009 bewilligt wurden, durch eine Änderung des ZRBG eine rückwirkende Auszahlung der Rente ab dem 1. Juli 1997 zu ermöglichen.
Begründung
Im Jahr 2002 wurde das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) erlassen. Dieses Gesetz sollte allen Personen, die in einem nationalsozialistischen Ghetto gearbeitet hatten, eine Anerkennung ihrer Beitragszeiten in der Deutschen Rentenversicherung ermöglichen. Denn obgleich Sozialversicherungsbeiträge für diese „Ghettoarbeiter“ abgeführt werden mussten, lagen vor Erlass des ZRBG die allgemeinen rentenrechtlichen Voraussetzungen für einen Rentenbezug nicht vor. Da die Regelaltersgrenze von den meisten Betroffenen zu diesem Zeitpunkt bereits lange Zeit überschritten war, entschloss man sich zu einer Rückwirkung bis zum 30. Juni 1997, als dem Tag an dem erstmals höchstrichterlich Ghettobeitragszeiten zugesprochen wurden.
Bis zur Kehrtwende in der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Jahr 2009 blieben Anträge nach dem ZRBG nahezu ausnahmslos ohne Erfolg. Hinter der Ablehnungsquote von 97% stand für viele Überlebende ein seelischer Kraftakt, darin bestehend ein oft Jahre dauerndes, psychisch zumutendes Verfahren zunächst vergebens durch- und auszuhalten. Eine Überprüfung aller von dieser Rechtsprechung betroffenen Anträge schürte die Hoffnung unter den Ghettoüberlebenden, ihr beschwerlicher Weg würde sich nun doch noch lohnen und die geleisteten Arbeiten und Beiträge nun rechtlich, wie auch sozial anerkannt werden.
Die aufgrund der Überprüfung ergehenden Bewilligungsbescheide hinterließen einen bitteren Nachgeschmack: Die Rückwirkung wurde unter Anwendung des § 44 IV S. 1 SGB X auf vier Jahre begrenzt und nicht, wie ursprünglich vom Gesetzgeber gewollt, ab 1997 gewährt. Die höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigte diese Praxis mit dem kaum zu übersehenden Wink an den Gesetzgeber, es fehle an einer zu § 44 IV S.1 SGB X spezielleren Regelung.
Die Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag haben in diesem Missstand einen klaren Auftrag zum Handeln erkannt. Mit den Anträgen 17/07985 und 17/10094 glaubten sie, für die vermeintlich allseits als unvermeidbar und notwendig anerkannte Änderung des ZRBG den erforderlichen Anstoß zu liefern. Im Plenum des Bundestages verweigerten indes die Koalitionsfraktionen wider Erwarten ihre Zustimmung.
Diese Entscheidung hat weltweit zu Enttäuschung und Protest bei Betroffenen und Opferverbänden geführt. Die Antragsteller sind inzwischen hoch betagt; mit jedem verstrichenen Tag sterben weitere potentiell Berichtigte, ohne das Ihnen die notwendige und zustehende Nachzahlung zu Teil werden konnte. Wir bitten Sie daher dringend, mit Ihrer Unterstützung unserer Petition einen Beitrag dafür zu leisten, dass das der Deutsche Bundestag zügig erneut mit der Frage befasst wird.
Bliebe nur, die Alten von damals zu belasten. z.b mit einer Sondererbschaftssteuer für alle Vermögen die Vererbt werden von Menschen die bis 1945 wahlberechtigt geworden sind.
Wird dafür ein Kredit aufgenommen, haben wir es geschafft, das auch noch die 4 und 5 nachgeneration etwas davon hat.
Weiterhin sei die Frage gestattet, ob der Staat Israel auch schon anfängt zu sparen, um die zivilen Opfer unter den Arabern zu entschädigen. Oder ist das was typisch deutsches für die Sünden der Vorfahren zu bezahlen.
Wuttier | 19.06.2013 - 21:54
Von wessen Vergangenheit soll ich mich denn distanzieren wollen? Von meiner? Ne, die ist in Ordnung.
Ich würde nur gerne wissen, wo überall in die Welt die Rente hinfliesst und ob sie auch versteuert werden muss.
Sie soll eine Widergutmachung oder Entschädigungsleistung darstellen, aber ich habe nichts widergutzumachen. Sollen die zahlen, die die Leute beschäftigt haben.
Ach übrigens... mein Opa und meine Oma sind lange tot.
Und wenn alle Überlebenden tot sind, dann bekommen hier die Hinterbliebenen die Ghettorente weiter.
Nachprüfbar? Na ich weiss nicht.....
gaul1 | 19.06.2013 - 20:05
Ok, ich habe auch nicht gelebt, als Dein Opa Rente eingezahlt hat. Trotzdem darf er was von meinen Steuern (und ich zahle reichlich) abhaben, solange er noch lebt.
Wenn alle Überlebenden tot sind, dann musst Du nichts mehr zahlen. Dann hast Du allerdings nie mehr die möglichkeit ein Zeichen zu setzten, dass Du Dich von unserer Vergangenheit distanzieren willst.
Wieviel zahlst Du eigentlich?
gaul1 | 19.06.2013 - 20:00
Weil...
es um unser deutsches Recht geht.
Wenn beschlossen ist, dass was gezahlt wird, soll das auch gezahlt werden. Nutzer15716, hast Du die Petition gelesen? Es geht nicht darum ob überhaupt und wieviel, sondern dass etwas, nur weil der Antrag zu spät eingeht nicht gezahlt wird.
Was das uns kosten wird? Denkt mal alle nach: lange leben die Überlebenden nicht mehr, viele sind es auch nicht mehr.
Es geht nur darum dass jemand seine Rente bekommt, wenn er dafür was geleistet hat.
T.Räger | 19.06.2013 - 09:54
Wieso Sippenhaft? Es wurden zwangsweise Sozialversicherungsbeiträge abgeführt - also sollte es selbstverständlich sein, das auch Renten ausgezahlt werden.
Der_Max | 18.06.2013 - 09:55
Eine Rente ist eine Zahlung zum Bestreiten des aktuellen Lebensunterhaltes. Insofern fordere ich extreme Zurückhaltung bei der nachträglichen Gewährung einer Rente - schließlich ist ja die Lebenszeit, für die diese Rente gedacht war, unwiderbringlich verstrichen. Es kann also auch nicht sein, dass eine nachträglich Rente dann lediglich die Erbmasse vergrößert.
Insofern bin ich strikt gegen die Gewährung einer Rente für einen Zeitraum vor deren Beantragung plus einer angemessenen Bearbeitungszeit für die Prüfung des Anspruchs - weil sonst die Rentenzahlung ihren Sinn verliert.
Eine rückwirkende Rentenzahlung als Einmalbetrag sollte (über einen moralischen Anerkennungsbetrag von ca. 3 Monatsrenten) sollte nur erfolgen, wenn die Ansprüche durch ein Gerichtsverfahren rechtshängig waren, also gerichtlich geklärt ist, dass die Rente fälschlicherweise nicht zur Auszahlung gelangte.
Auch die Ghettorente sollte sich nach diesem Grundsatz richten. Ansonsten wäre es keine Rente, sondern irgendeine Form eines "Schmerzensgeldes". Und da empfände ich es als Sauerei gegenüber den Einzahlern im Generationenvertrag, mit ihren Beiträgen für so etwas geradestehen zu sollen! Wenn Abgeordnet des Bundestages das anders sehen, sollen sie dieses Schmerzensgeld gefälligst aus anderen Quellen bezahlen!
Wuttier | 13.06.2013 - 21:17
Mich stört, dass ich für Sachen zur Verantwortung gezogen werde, an denen nicht mal meine Eltern Anteil hatten.
Ich denke, es reicht langsam.
komkom13 | 13.06.2013 - 13:34
...ich habe damals auch nicht die Regierung Kohl gewählt, da ich noch nicht volljährig war (zudem hätte ich dies ohnehin nicht getan), dennoch hat diese Regierung Entscheidungen getroffen, für die ich heute bezahlen darf... Menschen, die unter einem totalitärem Regime zu Zwangsarbeit (und dann noch in einem Ghetto) genötigt werden, verdienen eine Wiedergutmachung. Auch mein Vater - Jahrgang 1921 - war 2 x in Russland und ebenfalls in Gefangenschaft. Ich habe ihn noch nicht einmal sagen hören, dass mit dem ganzen Wiedergutmachen nun endlich mal Schluss sein sollte. Ganz im Gegenteil, es ist ein moralisch-ethisches Armutszeugnis für Deutschland und seine Verantwortlichen, dass dies nicht schon längst geschehen ist - natürlich kann dies auch noch ein wenig herausgezögert werden, dann sind auch die letzten Zeitzeug_innen und somit direkt Betroffenen verstorben und "stören" nicht mehr länger.
Nutzer15716 | 12.06.2013 - 22:10
Wie viele Generationen noch? Es muss Schluss sein. Auf beiden Seiten. Meine Meinung. Nein, ich bin nicht rechts. Mein Großvater hat im Übrigen fünf Jahre keinen Sold erhalten.5 Jahre mit etlichen Schusswunden, Gefangenschaft und und und..........er sagt, dass es ihm jetzt eh egal ist, da das die Vergangenheit ist und recht hat er. Geld bringt das nämlich auch nicht mehr in Ordnung, was passiert ist.
tardazgo | 07.06.2013 - 21:53
WANN werden die Palästinenser vom Staat Israel entschädigt?
WANN?
rupert1159 | 02.06.2013 - 15:38
Mensch Eulenmammi,
ich wollte doch nur darlegen,welche Büchse der Pandora hier wieder geöffnet werden soll.
Die heute noch(wenigen) Lebenden erhalten,wenn ich das richtig verstanden habe,eine entsprechende Rente.Es geht aber hier um Nachzahlungen 12 Jahre in die Vergangenheit hinein.
Da gab es noch deutlich mehr lebende Anspruchsberechtigte.Und das wohlgemerkt in der Hauptsache irgendwo im Ausland, nicht hier.
Da stellt sich einerseits die Frage nach entsprechenden Nachweisen,man denke da nur an den US-Skandal,in dem Anspruchsberechtigte erfunden und abgerechnet wurden.Und das zeitnah, nicht 12 Jahre zurück.
Und andererseits in der Tat die Frage,warum Nachfahren(und um die dürfte es sich mehrheitlich mittlerweile handeln) in den Genuss bis zu 12 Jahren rückwirkender Rentenzahlung zzgl. Zinsen gelangen sollten.Denn wie ausgeführt wären rechtmässig festgestellte Ansprüche m.E. an
die Erben mittlerweile Verstorbener zu bezahlen.