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Petition 41352

Unlauterer Wettbewerb

Verbot der Haustürwerbung vom 04.04.2013

Text der Petition

Der Petent fordert, es soll generell verboten werden, Kunden an der Haustür anzuwerben, sofern nicht der Kunde dies vorher ausdrücklich gestattet.

Begründung

Die grundsätzliche Form eines Haustürgeschäftes nach § 312 BGB soll erhalten bleiben.

Es klingelt. An der Tür steht ein Unternehmensvertreter, der einen Katalog hinterlässt und nach der Telefonnummer fragt. Vermutlich ist die Mehrheit der Bevölkerung dieser Geschäftspraxis stark negativ gesinnt. Ich möchte mit dieser Petition erreichen, dass Unternehmen neue Kunden nicht mehr an der Haustür anwerben dürfen. Gerne können Unternehmen, deren Geschäftsmodell auf Lieferungen nach Hause ausgerichtet ist, beispielsweise in der Öffentlichkeit Informationsstände aufbauen, um Kunden zu gewinnen. Aber das ungefragte, in den meisten Fällen unerwünschte Klingeln an der Haustür ist eine Zumutung für die Bürgerinnen und Bürger. Gar nicht auszudenken, wie oft es am Tag klingeln würde, wenn noch weitere Unternehmen auf diese Art zu neuer Kundschaft gelangen wollten!

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