Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß private Krankenversicherungen bei Abschluß eines Vertrages weder nach einer bestehenden Schwangerschaft fragen dürfen, noch eine solche als Grund einer Ablehnung oder Beitragserhöhung verwenden dürfen.
Begründung
Nach Artikel 6 (1) stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Eine Familie, die auf Suche nach einer privaten Krankenversicherung bei bestehender Schwangerschaft ist (z. B. da in spezifischen Fällen kein Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung besteht), wird von den Versicherungen abgewiesen und kann höchstens den sehr teuren Basistarif in Anspruch nehmen. Die Einstufung der Schwangerschaft als "Krankheit" bedeutet eine sehr hohe finanzielle Belastung für eine junge Familie. Die staatliche Ordnung nimmt ihre Schutzpflicht nicht wahr.