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Petition 41860

Verbraucherschutz

Hinweis auf zu Werbezwecken retuschierten Fotos von Menschen vom 22.04.2013

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass ein Gesetz erlassen wird, welches eine Kennzeichnungspflicht für am Computer bearbeitete Bilder von menschlichen Personen in Werbeanzeigen verlangt.

Begründung

In der gesamten Medienbranche ist es üblich, dass Bilder von weiblichen und männlichen Models am PC retuschiert werden (Beautyretusche). Von Falten über Hautunreinheiten oder sogar ganze Gesichtszüge und Körperkonturen werden damit einem bestimmten Schönheitsideal angeglichen.
Besonders Jugendliche und auch in zunehmendem Maße Kinder, werden durch diese Bilder stark beeinflusst. Durch die Adaption falscher Schönheitsideale sind immer mehr Mädchen und Jungen einem psychischen Druck ausgesetzt diesem "Ideal" zu entsprechen.
Da die Möglichkeiten der grafischen Bearbeitung von Bildern schier grenzenlos sind, ist es kaum noch zu erkennen ob ein Bild nachträglich bearbeitet wurde oder nicht.

Ich fordere daher, im Zuge des Verbraucherschutzgesetzes, dass für zu Werbezwecken genutzte Bilder mit einem Hinweis zur Retusche versehen werden müssen!

Meiner Meinung nach, lassen sich dadurch unter anderem Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen realisieren, da weniger psychische Erkrankungen (u.a. Magersucht) zu erwarten und somit weniger zu behandeln sind.

Einen signifikanten Umsatzrückgang in der gesamten Mode- und Kosmetikindustrie wird es nicht geben, da die Bevölkerung auch weiterhin mit Werbebildern versorgt wird, die dafür aber eher der Realität entsprechen oder auf ihre Realitätsfremdheit hinweisen.

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