Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 41922

Internet

Keine erhebliche Bereitstellung von Inhalten durch Internetverbindungsanbieter vom 23.04.2013

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Internet-Verbindungsanbieter nicht gleichzeitig in erheblichem Maße Inhalte im Internet bereit stellen dürfen.

Begründung

Es ist ein wichtiges Element des Internets, dass alle transportierten Daten gleich behandelt werden. Der hierfür am häufigsten gebrauchte Begriff ist die sogenannte Netzneutralität. Wenn ein Unternehmen gleichzeitig die Verbindung zum Internet sowie wesentliche Dienste im Internet anbietet, hat es ein wirtschaftliches Interesse daran, die eigenen Dienste bevorzugt zu behandeln. Dies führt zu einem Interessenskonflikt. Solange es Anreize für Verbindungsanbieter gibt, eigene Inhaltsangebote zu bevorzugen, wird das Prinzip der Netzneutralität wieder und wieder gefährdet werden.

Selbstverständlich ist anzuerkennen, dass auch Verbindungsanbieter sich im Internet präsentieren und bewerben können sollen. Doch es gibt viele Unternehmen im Internet, welche beispielsweise Streaming-Dienste anbieten, also die Direktübertragung von Audio- und Videosignalen. Wird ein solcher Dienst auch von einem Verbindungsanbieter angeboten, hat der Verbindungsanbieter grundsätzlich einen fragwürdigen Wettbewerbsvorteil, und ist in der Lage, seinen Kunden das Konkurrenzprodukt vorzuenthalten oder es unbenutzbar zu machen. Langfristig könnten sich nur Dienste etablieren, die eine Partnerschaft mit den großen Verbindungsanbietern eingehen, so wie es im Falle Spotify bereits geschehen ist.

Daher möge der erforderliche Gesetzesrahmen geschaffen werden, dass es Verbindungsanbietern nicht länger gestattet ist, erhebliche Inhalte für das Internet selbst bereitzustellen. Entsprechende Partnerschaften mit Diensten von Drittanbietern sollten untersagt werden. Ein Verbindungsanbieter darf keinerlei wirtschaftliches oder sonstwie geartetes Interesse mehr haben, verschiedene Daten bei der Übertragung unterschiedlich zu behandeln.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben