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Petition 42594

Betreuungsrecht

Begrenzung der Zahl Betreuungen pro Berufsbetreuer vom 17.05.2013

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass die Zahl der Betreuungen für einen Berufsbetreuer auf maximal 50 beschränkt wird, um zu gewährleisten, dass der Betreuer auch wirklich in der Lage ist, die ihm vorgegebenen Zeiten für den Betreuten aufzuwenden.

Begründung

Im Betreuungsrecht ist mit der Einführung der Pauschalvergütung im Jahre 2005 ein Stundenumfang für Betreuungsleistungen je nach Dauer des Bestehens der Betreuung, der Vermögensverhältnisse des Betreuten und ob der Betreute in Heimunterbringung lebt oder in eigener Wohnung. Ein Betreuter in eigener Wohnung, bei dem die Betreuung mehr als 2 Jahre andauert, erhält der Betreuer eine Vergütung für 3,5 bei Heimunterbringung 2 Stunden. Bei einer Neueinrichtung der Betreuung sind es im ersten Jahr 5,5 Stunden bei einem im Heim lebenden Betreuten bzw. 8,5 Stunden bei einem in eigener Wohnung lebenden Betreuten. Diese Staffelung macht Sinn, da eine längere Zeit laufende Betreuung regelmäßig arbeitsintensiver ist. Hat ein Betreuer beispielsweise 10 neue Betreuungen im ersten Jahr in eigener Wohnung ergibt sich ein monatlicher Zeitaufwand von bereits 85 Stunden, bei 20 Betreuten in eigener Wohnung im ersten Jahr 170 Stunden. Im Gegenzug würde ein Betreuer bei ca. 48 Betreuungen nach dem 2 Jahr, die nicht im Heim leben den gleichen Umfang aufbringen. Da im Regelfall ein Betreuer mehrere Betreuungen in verschiedenen Stadien, teilweise im Heim, teilweise in eigener Wohnung zugewiesen bekommt, dürfte der durchschnittliche Zeitumfang bei 50 Betreuungen eine volle Auslastung des Betreuers, der ja noch seine Weiterbildung realisieren muss, betriebswirtschaftlich bedingten Zeitaufwand hat, der nicht mit einem Betreuten in Zusammenhang steht, mit sich bringen. Im Falle weiterer Betreuungen von mehr als 50 ist eine ordnungsgemäßer Wahrnehmung der Betreuung fraglich sein und damit dem Sinn und Zweck einer solchen Betreuung nicht gerecht werden.

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