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Petition 42697

Wahlrecht

Keine Einführung einer Drei-Prozent-Sperrklausel zur Europawahl vom 21.05.2013

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Plan zur Europawahl eine 3%- Sperrklausel in Deutschland einzuführen, aufgegeben wird. Das Bundesverfassungsgericht kippte die 5%- Sperrklausel und verwarf die Sperrklausel zur Europawahl grundsätzlich. Es sollte darüber nachgedacht werden, ob dies ein demokratischer Schritt ist, da unzählige Wählerstimmen mit einer Sperrklausel zur Europawahl nicht berücksichtig werden könnten.

Begründung

Das Bundesverfassungsgericht kippte die 5%- Sperrklausel und verwarf die Sperrklausel zur Europawahl grundsätzlich. Das Verfassungsgericht begründete diesen Schritt mit der Begründung, dass die Sperrklausel unzulässig ist, da eine Zersplitterung des europäischen Parlaments nicht gegeben ist und in Deutschland durch eine Sperrklausel unzählige Wählerstimmen nicht berücksichtigt werden. Es wäre nicht demokratisch und unfair gegenüber den kleineren Parteien eine 3%- Sperrklausel einzuführen.

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