Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 43005

Verkehrsordnungswidrigkeiten

Einschränkung der Strafen und Bußgelder für Radfahrer und Fußgänger vom 02.06.2013

Text der Petition

Straßenverkehrsordnung – Einschränkung der Strafen und Bußgelder für Radfahrer und Fußgänger auf Fälle, in denen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet worden sind

Bußgelder und Strafen gegen Fußgänger und Radfahrer sollen künftig nur verhängt werden können, wenn mit der Missachtung von Verkehrsregeln auch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verbunden ist.

Begründung

Die Straßenverkehrsordnung regelt den Verkehr vorrangig aus Sicht der motorisierten Verkehrsteilnehmer, was Fußgängern und Radfahrern in ihrer Bewegungsfreiheit häufig behindert. Nicht wenige Verkehrsbeschränkungen, wie z.B. Ampelschaltungen oder Einbahnstraßenregelungen, sind an und für sich nur erlassen worden, um den Verkehrsfluss des motorisierten Verkehrs zu optimieren oder Unfälle von Autos mit nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmern zu vermeiden. Für Fußgänger oder Radfahrer stellt es jedoch oft eine erhebliche Einschränkung dar, diese Verkehrsregeln grundsätzlich einhalten zu müssen – auch dann, wenn ganz offensichtlich eine Missachtung der Regel keinerlei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer mit sich bringt. Beispielsweise kann ein Fußgänger es an und für sich selbst abschätzen, ob vom Überqueren einer leeren Straße eine Gefahr für ihn oder andere ausgeht, unabhängig davon, ob das Ampelsignal gerade Rot oder Grün zeigt.
Um in diesem Sinne mehr Freiheit für Fußgänger und Radfahrer im Straßenverkehr zu ermöglichen, wird deshalb die oben genannte Änderung gefordert. Ausdrücklich sollen jedoch die geltenden Verkehrsregeln hierdurch nicht geändert werden. Lediglich die Bestrafung von Regelüberschreitungen ist bei Fahrradfahrern und Fußgängern auf die Fälle zu beschränken, in denen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet worden sind.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben