Text der Petition
Straßenverkehrsordnung – Einschränkung der Strafen und Bußgelder für Radfahrer und Fußgänger auf Fälle, in denen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet worden sind
Bußgelder und Strafen gegen Fußgänger und Radfahrer sollen künftig nur verhängt werden können, wenn mit der Missachtung von Verkehrsregeln auch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verbunden ist.
Begründung
Die Straßenverkehrsordnung regelt den Verkehr vorrangig aus Sicht der motorisierten Verkehrsteilnehmer, was Fußgängern und Radfahrern in ihrer Bewegungsfreiheit häufig behindert. Nicht wenige Verkehrsbeschränkungen, wie z.B. Ampelschaltungen oder Einbahnstraßenregelungen, sind an und für sich nur erlassen worden, um den Verkehrsfluss des motorisierten Verkehrs zu optimieren oder Unfälle von Autos mit nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmern zu vermeiden. Für Fußgänger oder Radfahrer stellt es jedoch oft eine erhebliche Einschränkung dar, diese Verkehrsregeln grundsätzlich einhalten zu müssen – auch dann, wenn ganz offensichtlich eine Missachtung der Regel keinerlei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer mit sich bringt. Beispielsweise kann ein Fußgänger es an und für sich selbst abschätzen, ob vom Überqueren einer leeren Straße eine Gefahr für ihn oder andere ausgeht, unabhängig davon, ob das Ampelsignal gerade Rot oder Grün zeigt.
Um in diesem Sinne mehr Freiheit für Fußgänger und Radfahrer im Straßenverkehr zu ermöglichen, wird deshalb die oben genannte Änderung gefordert. Ausdrücklich sollen jedoch die geltenden Verkehrsregeln hierdurch nicht geändert werden. Lediglich die Bestrafung von Regelüberschreitungen ist bei Fahrradfahrern und Fußgängern auf die Fälle zu beschränken, in denen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet worden sind.