Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass persönliche Daten wie Verbindungsdaten, Emails, Emailadressen, Postadressen, Telefonnummern, IP-Adressen, Nutzerprofile, Alter, Geschlecht , Zahlungsdaten von in Deutschland tätigen Unternehmen und öffentlichen Stellen nicht außerhalb der EU gespeichert, noch an Regierungsstellen und Unternehmen außerhalb der EU weitergegeben werden dürfen.
Begründung
Staaten wie die USA speichern unkontrolliert und in nicht öffentlich kontrolliertem Umfang Daten von deutschen Staatsbürgern auf unbekannte Zeit. Dies kann die Regierung der BRD zum Schutze der eigenen Bürger und der Rechte der eigenen Bürger nicht zulassen. Deutsches und EU Datenschutzrecht muss auf dem Gebiet der Bundesrepublik uneingeschränkt gelten und nicht durch ausländische Regierungen und Unternehmen umgangen werden dürfen.
* Benutzt man amerikanische Dienste und sendet freiwillig unverschlüsselte Metadaten und Inhalt, kann das technisch wohl schlecht unterbunden werden.
** Wer kann amerikanische Unternehmen dazu zwingen sich an deutsches Recht zu halten?
Heinz 548 | 22.07.2013 - 16:54
Was ist das denn für eine naive Forderung an den Bundestag? Zudem ist diese Forderung nicht umsetzbar!
Der Pet. sollte sich über die Daten, Datenverbindungen Serverstandorte etc. und vor allem über die hoheitlichen Befugnisse unseres Staates einmal genauer informieren…
Keine Mitzeichnung
PeterJ | 14.07.2013 - 12:06
Mal darueber nachgedacht was das bedeuten wuerde wenn man das fett-gestellte tatsaechlich Umsetzt??????
Wie soll dann ein Unternehmen oder eine Privatperson mit dem nicht-EU-Ausland kommunizieren wenn die unsere Daten wegschmeissen muessen?????????
Vor der Formulierung einer Petition bitte Gehirn einschalten. Danke!
Handysch | 12.07.2013 - 10:28
Soweit mir bekannt ist, kann so ein derartiger Datenschutz nicht umgesetzt werden, solange die 4 zusätzlichen Geheimabkommen, die Adenauer unterschrieben hat, noch "Recht" sind.
Eines davon ist das Abhörrecht. Die anderen sind das Stationierungsrecht, das Notstandsrecht und Geheimdienstrecht.
grasshopper1234 | 08.07.2013 - 16:25
Diese Petition hat nichts mit den "freiwillig gespendeten" Daten zu tun, so dass die Aussage am Kern der Petition vorbei geht. Unternehmen in Deutschland müssen sich jedoch auch an die Gesetze hier halten.
Niemand kann amerikanische Unternehmen, die keine Niederlassung in Deutschland haben, zwingen sich an deutsches Recht zu halten. Das ist schade, aber nicht zu ändern.
Helmut Krüger | 07.07.2013 - 16:59
Ich finde, hier spielt der Satz "Der Erfolg gibt Recht" eine sehr verhängnisvolle Rolle und zwar genau deshalb, weil er die "Kosten" dieses so bezeichneten Erfolgs schon per Definition ausblendet. NIe und nimmer gibt der Erfolg ALLEIN Recht, immer nur im Kontext eines Vertretbaren. Will sagen: Wenn sich die Kosten im übertragenen Sinne als zu hoch erweisen, muss trotz aller Erfolgsaussichten auf den besagten Erfolg verzichtet werden.
Da fehlt politisch der Mut, weil in einer technisch defnierten Gesellschaft da im Zweifelsfall Einiges ausgehalten werden muss; zugegebenermaßen keine unbedingt angenehme Position.
Beides zu wollen (das eine im Inland, das andere faktisch durch Abschöpfung aus dem "befreundeten" Ausland), das ist die Quadratur des Kreises oder Wasch meinen Pelz, aber mach mich nicht nass.
Der_Max | 07.07.2013 - 16:08
Ich sehe durchaus die Gefahren, auch für das, was Sie hier als Rechtskultur bezeichnen: auch im öffentlichen Raum darf der Staat nicht alles, was ihm unter vermeintlichen Sicherheitsinteressen in den Kram passt (Stichwort Videoüberwachung). Es kann also nicht angehen, dass man unter Ausnutzung neuer technologischer Möglichkeiten die Gewichte in Richtung eines Überwachungsstaates verschiebt. So, wie der Staat es zu unterbinden hätte, wenn ich von meinem Fenster aus mit Teleobjektiv in andere Wohnungen filme, hat er es sich selbst auch zu verbieten Chats abzuhören, E-Mails abzufangen und auszuwerten, ... Und wenn der Staat das sich und seinen Bürgern nicht zugesteht, wird es geradezu perfide so zu tun, als ginge dieser Schutz gar nicht - um sich dann vom befreundeten Dienst die Daten zuspielen zu lassen.
SO geht jede Rechtskultur zum Teufel - von hoher Hand angeordnet wird das Internet nicht zu einem öffentlichen Bereich, sondern zu einer Honigfalle zur Bewirtschaftung durch professionelle Schnüffler in der Privatsphäre der Menschen. Das darf unser Staat nicht nur nicht zulassen, sondern muss alles in seiner Macht stehende tun, um es nicht so weit kommen zu lassen!
Helmut Krüger | 07.07.2013 - 14:57
Selbstverständlich beginnt das eigene (argumentative) Gewicht damit, dass man selbst bei sich unterlässt, was man dem anderen vorwirft und hierin unterscheiden sich schon die Rechtskulturen der USA auf der einen Seite und von Deutschland andererseits.
Hier fehlt es an der Portion Mut, das auch so zu benennen.
Fern aller an den Tag gelegten Übermaße besteht die deutsche bzw. europäische Rechtskultur darin, dass Datenerhebung fern des Einverständnisses des Betreffenden nur auf richterliche Anordnung zu erfolgen hat, nicht aber das letztlich inquisitorische Prinzip gilt, dass für einen hoch angesetzten Zweck jedes Mittel Recht ist und es den Bürgern obliegt, Belege beizubringen, weshalb das nicht zu geschehen hat.
Bei allen Verdiensten auf anderen Gebieten, die die USA zweifellos haben, liegt hierin die voraufklärerische Praxis eines simplen Gut-/Böses-Schematas der USA, was derlei Ungeheuerlichkeiten gebärt und inquisitorische Züge annimmt, wer denn erst zum Verräter und zum Staatsfeind geworden ist.
Der Bundestag hat als höchstes gesetzgeberisches Organ selbstverständlich die Regelungsbefugnis, das hier Aufgeworfene des Datenschutzes zu bestimmen. Schließlich sind deutsche Bürger von der Datensammlung betroffen, schließlich hat jemand zwar nicht vom eigenen Befinden her, so doch FAKTISCH im Interesse auch der hiesigen Bürger gehandelt und insofern kann der Bundestag sich selbst beauftragen, herauszufinden, wie die Schnittstellen, die es ja aus technischen Gründen eben gibt, gekappt werden können. Bis hin zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof bzw. dem Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte mit Aussicht auf eine Verurteilung der USA und von Großbritannien, auch wenn die USA das vermutlich nicht groß schert
Ich habe gezeichnet.
Stöffl | 07.07.2013 - 13:49
LINK:
Gesetz erlaubt Städten und Gemeinden den Verkauf von Bürgerdaten
(http://www.mg-heute.de/?p=8187)
Ich weiß nicht genau, ob die "Fortentwicklung des Meldewesens" evtl. inzwischen wieder eingestampft worden ist (hab zumindest nix dgl. gehört)... aber Datenschutz beginnt für mich im Einwohnermeldeamt... (und zwar insbesondere dort!)
Sofern die "undichte Stelle" so nahe liegt, ist mir die NSA relativ wurst - die werfen wenigstens keine Werbung ein ; )
Was man aber auch mal, wie ich finde, bedenken sollte: solange Deutschland keinen Friedensvertrag hat bzw. solange (man lese sich z. B. mal die sogenannten "Aufhebungsgesetze" etwas genauer durch) bei uns das alte Besatzungsrecht der Alliierten gilt, solange dürfen wir uns auch nicht wundern, wenn es dann und wann mal etwas hemdsärmliger zur Sache geht...
Ist aber natürlich nur meine Meinung!
LG!
Stefan
mc12 | 07.07.2013 - 08:32
Keine Antwort; Keine Mitzeichnung;
Keulen Hans | 03.07.2013 - 16:11
Solch unangenehme Aussagen und Fragen werden von Befürwortern der Petition ungern gesehen, sonst müssten sie ja zugeben wie hilflos und unbeholfen sie in wirklichkeit sind.