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Diskussion zur Petition 43188

Sozialversicherung

Prüfung der Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung durch Rentenversicherung vom 10.06.2013

Diskussionszweig: Wer prüft denn heute?

Der_Max | 18.07.2013 - 13:57

Wer prüft denn heute?

Anzahl der Antworten: 9

Wenn ich das auf den Seiten der KSV richtig gelesen habe, prüft heute die KSV selbst.

Dabei schaut man sich die Honorarverträge an. Diese bleiben, regelmäßig, bei einer Prüfung durch die anderen Sozialkassen außen vor, sondern dort schaut man nur auf die Arbeitnehmer. Insofern wäre zu bezweifeln, ob die Deutsche Rentenversicherung oder die Krankenkassen überhaupt die Kompetenz besitzen, Verträge außerhalb von Arbeitsverträgen auf ihre künstlersozialversicherungspflichtige Relevanz zu prüfen. Man wird also nicht umhin kommen, eine eigene Prüfinstanz vorzuhalten, was die praktische Umsetzbarkeit des Petitionsbegehrens als wenig sinnvoll erscheinen lässt.

Das ändert aber nichts daran, dass das Grundansinnen der Petition richtig und berechtigt ist, weil zu viele bisher nicht einzahlen, obwohl sie es vermutlich müssten.

Insofern stellt sich aus meiner Sicht die Frage nach einem anderen, praktikableren Verfahren - über das reine Petitionsbegehren hinaus, aber doch, um seine Intention zu erfüllen. Das soll nicht die Existenz der KSV in Frage stellen, aber die Wege ihrer Finanzierung - und dementsprechend auch der Kontrolle der Einhaltung der Zahlungsverpflichtung, wäre völlig neu zu durchdenken.

Ich plädiere erneut dafür, dass der Kunstschaffende den Betrag in Rechnung stellt. Ob die Abführung dann ihm, oder wie bisher dem Auftraggeber, obliegt, wäre eine andere Frage. Ich wäre dafür, dass der Auftraggeber weiter abführt. Damit wäre auch eine gewisse Kontrolle gewährleistet, indem der Künster, zur Berechnung seiner Abgaben, seine gestellten Rechnungen an die KSV schicken kann. Diese kann anhand dieser Belege prüfen, ob die Auftraggeber gezahlt haben, eine ziemlich lückenlose Kontrolle wäre "aus sich selbst heraus" gegeben.
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