Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich dazu verpflichten, im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen - spätestens alle vier Jahre - zu kontrollieren, ob die Unternehmen, die freischaffende Künstler und/oder freischaffende lehrende Künstler beschäftigen, ihrer Abgabeverpflichtung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz nachgekommen sind.
Begründung
Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft oder lehrt; Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt.
Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie verpflichtet freischaffende Künstler und Publizisten zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Der Finanzbedarf wird zur Hälfte aus Beiträgen der Versicherten aufgebracht. Die andere Beitragshälfte tragen die Steuerzahler über einen Zuschuss des Bundes und die „Verwerter“ von künstlerischen Leistungen in Form der pauschal umgelegten „Künstlersozialabgabe“, welche im Jahr 2012 3,9 % aller Honorarzahlungen an einen selbständigen Künstler oder Publizisten betrug und im Jahr 2013 bereits 4,1 % beträgt. In den Folgejahren ist mit weiteren und erheblicheren Steigerungen zu rechnen.
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist in ihrer Existenz gefährdet, da immer weniger Unternehmen und Einrichtungen ihrer Abgabeverpflichtung nachkommen. Dies berichtete »Journalist Online«. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sollte nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze gesetzlich verpflichtet werden, diejenigen Einrichtungen oder Unternehmen, die freischaffende Künstler oder Journalisten beschäftigen, auf korrekte Entrichtung ihres Anteils an der Finanzierung der Kasse hin, zu kontrollieren. Der Gesetzesentwurf sah die Durchführung der Kontrolle im Rahmen der Betriebsprüfungen vor. Die Koalitionsfraktionen veranlassten die Bundesregierung, den Gesetzesentwurf insoweit zurückzuziehen.
Die Gesetzgebungsorgane müssen den ursprünglich vorgesehenen Entwurf wieder zur Verabschiedung einbringen.
Dies ist unbedingt erforderlich, weil
- dies das Selbstverständnis Deutschlands als Kulturstaat untermauert,
- dies die Existenz der dafür unabdingbaren Künstlersozialversicherung sichert,
- dies verhindert, dass die Steuerzahler, die keine künstlerischen Leistungen in Anspruch nehmen, die finanziellen
Löcher der Künstlersozialkasse stopfen müssen,
- dies zur Abgabengerechtigkeit führt, indem tatsächlich alle Einrichtungen und Unternehmen, die freischaffende
Künstler und Publizisten – auch lehrende – beschäftigen, zur Zahlung der Abgabe herangezogen werden,
- dies der ständigen Steigerung der Abgabenlast der Einrichtungen und Unternehmen nachhaltig entgegenwirkt.
Das führt doch eindeutig zu einer Wettbewerbsverzerrung zu Gunsten der KSK-Mirglieder, die subventioniert am Markt agieren können.
Warum wird nicht statt einer Prüfung der Verwerter einfach eine Meldung der KSK-Mitglieder (müßte ja in deren Interesse sein) über Ihre ausgeführten Leistungen gemacht und auf dieser Grundlage dann bei den Verwertern kassiert?
TheaterFuerKinder | Fri Aug 02 17:34:24 CEST 2013 - Fri Aug 02 17:34:24 CEST 2013
Ich glaube nicht an eine Wettbewerbsverzerrung, gerade im Künstlerischen ist die indivudelle Klasse das Auswahlkriterium. Zumindest ist für uns als Verwerter (Kunstveranstalter) das künstlerische Leistungsvermögen das Maß der Buchung.
Zudem gilt: Die in der Künstlersozialkasse Versicherten führen selbst einen "Arbeitnehmeranteil" ab. Um diesen Anteil erhöht sich dementsprechend deren Honorar.
Damit könnte man argumentieren, dass sozialversicherungspflichtige Künstler ohnehin teurer sind, als solche, die nicht in der KSK sind; insofern handelt es sich nicht um eine Subventionierung.
Wenn man sich von der Arbeitgeber (hier: Verwerter)-Abgabe der KSK trennen will, muss man analog dazu auch alle Sozialabgaben von Arbeitgebern streichen und dann alternativ in den Gehältern der Arbeitnehmer auszahlen.
Das wäre ein lohnender Vorgang, denn dann wüsste jeder Arbeitnehmer, welche Kosten er für seinen Arbeitsplatz erwirtschaften muss und die Diskussion um die Abgabe zur Künstlersozialkasse hätte sich durch die andernorts entstehende Transparenz gelöst.
TechnicalSolution | Thu Aug 01 11:11:05 CEST 2013 - Thu Aug 01 11:11:05 CEST 2013
Es kommt immer darauf an, mit welcher Begründung geklagt wird, was die Gerichte also überprüfen sollen. Damals war es wohl die Prüfung des Gemeinschaftsrechts, heute ist es wohl eher eine Klage nach dem Wettbewerbsrecht. Genaues kann ich nicht sagen, ich bin kein Jurist und habe frühere Klagen nicht verfolgt. Es scheint mir jedoch so zu sein, dass über das neue Gutachten vom Bund der Steuerzahler und deren Musterprozess noch nicht entschieden wurde.
Nur - damit hier nicht gleich wieder Panik aufkommt. Ich bin mir sicher, dass es, was auch immer passiert, eine Änderungslösung geben würde, womit die 177.000+ Künstler hier zu Lande Ihren Sozialversicherungsschutz nicht verlieren würden. Wahrscheinlich wäre ein neues, unbürokratisches Finanzierungskonzept sogar der beste Weg.
CB-FR | Thu Aug 01 08:45:23 CEST 2013 - Thu Aug 01 08:45:23 CEST 2013
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2009 entschieden und bestätigt, dass die KSA verfassungskonform ist.
TechnicalSolution | Thu Aug 01 02:12:55 CEST 2013 - Thu Aug 01 02:12:55 CEST 2013
Ein schöner Vorschlag.
Gegenwärtig kann eine solche Meldung aber vermutlich deswegen nicht abgegeben werden, weil so die Zahlungsströme der im Wettbewerb benachteiligten (nicht subventionierten) "Konkurrenzdienstleister" abrupt abreißen würden.
Doch dieses Problem wird wohl mit Klärung der Verfassungswidrigkeit der KSA in Kürze auf den Prüfstand kommen. Die Petition unterstreicht ja den Handlungsdruck.
CB-FR | Wed Jul 31 18:13:45 CEST 2013 - Wed Jul 31 18:13:45 CEST 2013
Dem stimme ich absolut zu. Trotzdem finde ich den Gedanken überlegenswert, dass KSK-Mitglieder der KSK jährlich ihre Kunden mitteilen. Dann können Prüfungen gezielter erfolgen und sicher mehr Unternehmen erfasst werden, die freie Kreative beauftragen.
Auch sollte die KSK ihre Kommunikation grundsätzlich auf den Prüfstand stellen: wesentlich infomativer und kundennäher – dafür weniger bürokratischer und teilweise schwer verständlicher Papierwust.
-- | Wed Jul 31 13:51:24 CEST 2013 - Wed Jul 31 13:51:24 CEST 2013
Weil das dazu führen würde, dass KSK-Mitglieder keine Aufträge mehr bekommen. Die meisten Auftraggeber würden dann einfach grundsätzlich nur Nichtmitglieder beauftragen.
Die Abgabe ist keine versteckte Steuer, sondern eine Sozialabgabe, analog zu den Sozialabgaben, die Arbeitgeber für ihre Angestellten zahlen müssen. Die Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen (z. B. von Werbegrafik und Werbetext) profitieren davon, dass sie keine Kreativen einstellen müssen, sondern die Leistungen billig auf dem Markt der Freiberufler einkaufen können. Deshalb haben wir als Kreative kaum eine Chance, Stellen zu bekommen. Die KSK stellt zumindest einen Teil der sozialen Absicherung, die wir als Angestellte hätten, wieder her: Die Verwerter müssen auf unsere Honorare eine Art Arbeitgeberanteil an die Sozialkassen entrichten, so wie sie es auch tun müssten, wenn sie uns anstellen würden.