Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die sogenannte Pflegestufe 0 (meist bei Demenz- oder Alzheimer-Erkrankten) als im SGB XI verankerte - textlich vorgesehene - Leistung in Anspruch genommen werden kann. Bisher wird nur auf die Pflegestufen 1-3 verwiesen.
Begründung
Demographisch wissen wir, dass es immer mehr ältere Menschen gibt und geben wird, die allein oder als Paar immer mehr auf die Hilfe der Angehörigen angewiesen sind, auch wenn sie die Pflegekriterien für die Pflegestufe 1 noch nicht erfüllen.
Und es ist gut, für die Pflegekassen und vor allem für die alten Menschen, dass sie so lange als möglich in ihrer gewohnten Umgebung leben.
Das PflegeZG ist ein guter Ansatz, doch wurde die Pflegestufe 0 sozusagen "vergessen".
Wie soll ein Angehöriger das PflegeZG in Anspruch nehmen können, wenn das Gesetz die Pflegestufe 0 nicht in das Gesetz mit einbezieht?
Gerade Demenzkranke bedürfen, wie wir alle wissen, besonderer Fürsorge und Aufsichtspflicht. Und es ist nicht einfacher für die Angehörigen, wenn sie nicht aus dem Job aussteigen können, nur weil das Gesetz es nicht explizit erwähnt hat.
Ich bitte um Mitzeichnung meiner Petition.