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Petition 43445

Internet

Freie Wahl des Routers (Endgerätes) vom 21.06.2013

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Telekommunikations-Provider dem Kunden die freie Wahl des Routers/Endgerätes lassen. Mit dem sogenannte "Routerzwang" darf der Provider nicht dem Kunden vorschreiben, welches Gerät er zu verwenden hat. Es muss klar definiert werden, wo der Teilnehmer Anschluss / Provider Übergabe Punkt ist (bei DSL z.B. nach dem Splitter). Die Provider sind zu verpflichten, die Zugangsdaten für die Nutzung von Internet und Telefonie dem Endkunden herauszugeben.

Begründung

Im Sinne eines freien und offenen Internets und gerade im Hinblick auf die aktuell diskutierte Netzneutralität ist es außerordentlich wichtig, jedem Bürger die freie Wahl des gewünschten Routers zu lassen. Ein Zwang würde den Markt schnell auf eine kleine Anzahl an Herstellern schrumpfen, Innovation und Wettbewerb würden verhindert werden und eine Zwangsdrosselung und Gängelung der Kunden wäre mit einem Gerät auf Kundenseite noch einfacher möglich.
So können beispielsweise bestimmte Dienste (z.B. VOIP, Remoteaccess) bereits auf Kundenseite gesperrt werden, der Provider kann ohne Rücksprache mit dem Kunden Firmwareupdates durchführen, für Dienste einen aufpreis verlangen (z.B. Kabel Deutschland schaltet für den Hitron CVE 30360 Router Wlan nur gegen 2 Euro Aufpreis frei, andere Verlangen für ausgefeilteres Firewalling Aufpreis). Routerzwang nützt den Unternehmen beim Einkauf, da sie ihre Marktmacht den Routerherstellerm gegenüber nutzen können, schadet aber durch eine Homogenisierung des Produktangebotes der Innovationskraft, der Sicherheit (Monokulturen sind anfälliger) und schränkt den Nutzer in seiner Freiheit ein. Netzneutralität fängt bei der freien Wahl des Routers an, er ist ein zentraler Baustein davon und der wichtigste (und einzige) auf Kundenseite. Den Strom für den Router zahlt schließlich der Kunde auch.
Es sind die Provider, die den Support vereinfachen und Vereinheitlichen wollen, um Kosten zu sparen. Dies ist eine verständliche Bestrebung, diese darf allerdings nicht zu Lasten der Freiheit des Kunden werden.

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