Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…
dass Pflegeheime von einer neutralen, von den Kranken- und Pflegekassen unabhängigen Einrichtung bzw. Institution geprüft und bewertet werden. Diese Aufgabe sollte zukünftig nicht mehr der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) übernehmen. Ferner muss der Gesetzgeber eine Schlichtungsstelle einrichten, die Streitfragen zwischen Pflegeheimen und den Pflegebedürftigen beziehungsweise deren Angehörigen in Bezug auf die Qualität der Pflege klärt.
Begründung
Die bisherige Überprüfung und Bewertung der Pflegeheime im Rahmen des Pflege-TÜVs durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) führt zu keiner objektiven Bewertung im Sinne der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Der MDK ist eine von den Krankenkassen errichtete und getragene Arbeitsgemeinschaft. Im Auftrag der Krankenkassen begutachtet der MDK Pflegeleistungen und Pflegeheime. Vor diesem Hintergrund ist es naheliegend, dass er in erster Linie die Interessen der Krankenkassen vertritt. Für die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen ist es jedoch wichtig, eine neutrale und unabhängige Bewertung zu den Pflegeheimen und Pflegeleistungen zu erhalten.
Außerdem darf es zukünftig nicht sein, dass eine schlechte Benotung des Pflegeheimes in Bezug auf die Betreuung und Pflege oder die medizinische Versorgung der Pflegebedürftigen durch eine gute Note für die Teilnahme des Personals an Erste-Hilfe-Kursen oder einen gut lesbaren Aushang des Wochenspeiseplans ausgeglichen werden kann. Für die Beurteilung der Pflegeheime bedarf es daher konkreter und nachvollziehbarer Kriterien, anhand derer sich die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen über die Qualität der Pflege informieren können. Dazu zählt beispielsweise das Einhalten von Standards bei der Körperhygiene oder auch der Umgang des Pflegepersonals mit den Pflegebedürftigen. Dabei darf sich die Beurteilung der Pflegeleistungen durch den MDK nicht auf der Basis der von den Pflegeheimen vorgelegten schriftlichen Dokumentationen erfolgen – wie dies in der Vergangenheit immer wieder der Fall war –, sondern muss die tatsächlichen Gegebenheiten und Pflegeleistungen vor Ort einer eingehenden Überprüfung und Kontrolle unterziehen.
Streitfragen müssen durch eine Schlichtungsstelle geklärt werden. Ziel muss es sein, gerichtliche Auseinandersetzungen hinsichtlich der Pflegebedingungen in einem Pflegeheim auf ein Minimum zu reduzieren.