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Petition 43503

Mutterschutzgesetz

Gesetzlicher Schutz für Stillende in der Öffentlichkeit vom 24.06.2013

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Stillen von Säuglingen und Kleinkindern einen besonderen gesetzlichen Schutz bekommt und dass das Stillen überall möglich ist, insobesondere in der Öffentlichkeit.

Begründung

Immer wieder wird man als stillende Mutter in Lokalen, Parkanlagen, öffentlichen Verkehrsmitteln etc. des Platzes verwiesen oder aber gerügt, wenn man dem Nahrungsbedürfnis des Kindes nachkommt, d.h. dass man das Kind stillt. In Speiselokalen und Cafes werden stillende Mütter aus dem Lokal verwiesen, wenn sie ihre Kinder anlegen. Die WHO empfiehlt das Stillen von Säuglingen und Kleinkindern bis mindestens zum 2. Lebensjahr und darüber hinaus. Das natürliche Abstillalter eine Kindes liegt zwischen dem 2. und 4. Lebensjahr. Insbesondere wenn Säuglinge und Kinder, die älter als 6 Wochen sind, gestillt werden, erregen sich die Gemüter und die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung nimmt massiv ab. In anderen europäischen Ländern steht das Stillen in der Öffentlichkeit unter einem besonderen gesetzlichen Schutz. Deutschland sollte sich hier dem guten Beispiel anschließen und hier eine eindeutige Gesetzeslage zum Schutz der stillenden Mutter und ihrem Kind schaffen.

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