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Petition 43815

Autobahnen

Lärmschutzmaßnahmen im Zuge der Erneuerung der A 61 vom 02.07.2013

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, im Zuge der Erneuerung der Bundesautobahn A61 im Streckenabschnitt zwischen Alzey und Gundersheim 2015/2016 wirkungsvolle Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen. Des weiteren eine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung verkehrsbehördlich anzuordnen und eine Ortsbesichtigung mit den verantwortlichen Entscheidungsträgern und den Initiatoren des Bündnisses gegen den A61-Autobahnlärm noch in 2013 durchzuführen.

Begründung

Die A61 im genannten Streckenabschnitt zwischen Alzey und Gundersheim wurde 1975/76 in Betrieb genommen. Lärmschutzmaßnahmen wurden damals nur in geringem Umfang durchgeführt und waren allenfalls für das damalige Verkehrsaufkommen ausgelegt. Die heutige Situation stellt sich wie folgt dar: rund 50.000 bis 55.000 Fahrzeuge befahren täglich die A 61 auf beiden Spuren. Der Fahrbahnbelag ist marode und dringend sanierungsbedürftig. Neben den Rollgeräuschen von Pkw und Lkw entstehen aufgrund der ausgefahrenen Spurrillen und Dehnungsfugen und bedingt durch den dichten Schwerlastverkehr laute Holpergeräusche. Es wurde versäumt, den Lärmschutz dem steigenden Verkehrsaufkommen anzugleichen. Die aktuelle Lärmkartierung des Landes Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2012 belegt die hohen Immissionswerte in den angrenzenden Gemeinden auf dem Streckenabschnitt zwischen Alzey und Gundersheim. In Alzey befindet sich zudem die Landesnervenklinik in unmittelbarer Nähe zur Autobahn. Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass Dauerlärm auch der Auslöser für eine Vielzahl gesundheitlicher Erkrankungen ist, wie zum Beispiel Herz-Kreislauf-System, latentes Burnout-Syndrom, Schlafstörungen etc. Im Herbst 2012 hat sich ein Bündnis gegen diesen A61-Autobahnlärm formiert, das sich einsetzt für den Erhalt der Lebensqualität in den betroffenen Gemeinden und der Gesundheit der betroffenen Menschen. Ziel des Bündnisses ist es, dass der benannte Autobahnabschnitt schnellstmöglich saniert wird, im Zuge der Sanierung wirkungsvolle Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden und dabei auch eine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung von 22.00 bis 06.00 Uhr auf 80 Km/h in Betracht zu ziehen ist.

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