Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Pfändungstabelle, die das unpfändbare Einkommen definiert, auch für die Pfändungsfreigrenzen einer Kontopfändung zu Grunde gelegt wird.
Begründung
Derzeit ist es so, dass bei einer Gehalts- Lohnpfändung die jeweils aktuelle Pfändungstabelle als basis dient.
Bei einer Kontopfändung bzw. der Einrichtung eines P-Kontos gilt diese nicht!
Hier wird "von unten nach oben" gerechnet gemäß §850 ZPO.
Hier ist die Freigrenze weitaus geringer!
Bedeutet evtl: Lohn unpfändbar. Nach überweisung auf das Konto sind dann aber erhebliche Summen pfändbar.
Dieses ist ungerecht und nicht verstehbar.
Selbst einige Rechtspfleger bei den Amtsgerichten können dieses nicht erklären.