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Diskussion zur Petition 44074

Pfändungsschutz

Pfändungsfreigrenzen beim Pfändungsschutzkonto vom 10.07.2013

Diskussionszweig: Bezieht sich wohl aufs ersparte

Lifeguard78 | 19.08.2013 - 15:03

Bezieht sich wohl aufs ersparte

Anzahl der Antworten: 0

Bei einer Lohnpfändung weiß man nicht, wieviel Erspartes auf dem Konto gibt, und ob es zusatzeinkünfte gegeben hat. Bei einer Kontopfändung werden diese dann auch berücksichtigt.

Ich hoffe, der Petent hat auch vor Augen, dass Art 14 I GG auch das Eigentum der Gläubiger schützen muss.
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