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Petition 44257

Kundenschutz im Telekommunikationsbereich

Ahndung von unberechtigter Einbehaltung von Prepaid-Guthaben vom 17.07.2013

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Mobilfunkfirmen für jeden Versuch Guthaben von Kunden zu konfiszieren, die bspw. ihre Prepaid-SIM nach eigenem Ermessen nutzen, mit einer Geldbuße belegt werden. Es sollte eine Konventionalstrafe von mindestens 100.000,- Euro pro Fall angesetzt werden.

Begründung

Immer wieder kommt es vor, dass Mobilfunkfirmen Kundenguthaben bei sog. "Prepaid"-Karten für ungültig zu erklären versuchen, wenn der Kunde nicht wenigstens 1 Mal pro 365 Tagen die Karte erneut mit Guthaben auflud, selbst wenn noch ausreichend Geld auf dem Konto vorhanden war. Auch nach mehreren entsprechenden Gerichtsurteilen (z.B. Oberlandesgericht München (AZ: 29 U 2294/06) nehmen diese Versuche nicht ab. Es kommt stattdessen immer wieder vor, dass (auch Langzeitvertrags-)Kunden regelmäßig um ihr Guthaben streiten müssen, da die Firmen offensichtlich mit Kalkül darauf vertrauen, dass ihre Kunden sich wegen kleinerer Beträge nicht auf einen Rechtstreit einlassen.

Dies kann jedoch nicht im Interesse des Gesetzgebers und erst recht nicht im Interesse des Souveräns liegen, da insbesondere einkommensschwache Personen, Senioren oder Jugendliche weder über die finanziellen Mittel verfügen, noch über die rechtliche Lage informiert sind. Es ist eines demokratischen Staates unwürdig, dass Unternehmen ihre ökonomische Macht dazu missbrauchen können, um Kunden faktisch zu enteignen und sich im Grunde genommen illegal an ihnen zu bereichern, weil diese den Rechtsweg scheuen (müssen).

Es gilt hier, mit empfindlichen Strafen dafür zu sorgen, dass sich Unternehmen fair und legal verhalten. Ähnlich der amerikanischen Federal Trade Commission (FTC) sollte die Bundesnetzagentur in unserem Land bei Kundenbeschwerden dem nachgehen und Geldbußen in empfindlicher Höhe verhängen müssen.

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