Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Inhaltsstoffe, für die gesetzliche Grenzwerte gelten und die in Lebensmitteln, Nahrungsmittelbehältnissen, Textilien oder Spielzeug sowie sonstigen Produkten, die in Berührung mit dem menschlichen Körper gelangen, enthalten sind, mit ihrem maximalen Gehalt für den Verbraucher klar ersichtlich, auf der Produktverpackung zu deklarieren sind. Die Hersteller seien zu regelmäßigen Kontrollen verpflichtet.
Begründung
Die körperliche Unversehrtheit des Menschen ist höchstes Gut und darf durch Niemanden verletzt werden. Überall dort, wo der Einzelne sich nicht hinreichend aus eigener Kraft gegen Angriffe auf seine Unversehrtheit wehren kann, so als Verbraucher, ist er auf die Intervention des Gesetzgeber angewiesen. Nur durch eine Deklarationspflicht der Hersteller wird dem Verbraucher eine Möglichkeit gegeben, die in den Produkten schlummernden Gefahrenstoffe zu erkennen und über seine freie Produktwahl bzw. Unterlassung des Produkterwerbs auf diese Gefahren reagieren zu können.