Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, zügig eine öffentliche Diskussion unter Einbeziehung von Medien, Justizopfern, Juristen und Strafrechtsspezialisten über Befangenheitsanträge und Rechtsbeugungen bei Richtern und deutschen Gerichten im Bundestag zu führen, anschließend eine Gesetzesänderung bezüglich Befangenheitsanträgen bei Gericht und dem § 339 StGB bei der Strafverfolgung vorzunehmen und die Weisungsbefugnis von Justizministerien an die Staatsanwaltschaften abzuschaffen.
Begründung
Der aktuell diskutierte Gerichtsfall in Bayern legt offen, dass eklatante Mängel im deutschen Rechtssystem bezüglich einer denkbaren Befangenheit von Richtern und einer hieraus resultierenden Rechtsbeugung vorhanden sind. Die Befangenheit eines Richters ist somit eng mit einer strafbaren Rechtsbeugung nach § 339 StGB verflochten. Jedoch lässt sich eine vorsätzliche Rechtsbeugung eines Richters so gut wie niemals nachweisen. Insofern verfehlt der § 339 StGB seinen Sinn, Zweck und Nutzen. Wichtiger Zweck des Rechtsbeugungstatbestandes ist die Statuierung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Richters und damit das notwendige Gegengewicht zur Gewährung der richterlichen Unabhängigkeit. Der § 339 StGB soll damit den Richter der Selbstüberprüfung und Selbstreinigung durch die Rechtsprechung unterwerfen. Bis jetzt hat der Rechtsbeugungstatbestand ein „Schattendasein“ geführt, da NS-Täter nicht verfolgt oder nicht abgeurteilt wurden und Strafverfahren gegen bundesdeutsche Richter selten waren.
Ein Richter kann sich bei der Aufdeckung seiner Befangenheit darauf berufen, einen fahrlässigen Fehler begangen zu haben oder im Rahmen seiner richterlichen Unabhängigkeit gehandelt zu haben. Hierdurch wird eine Strafverfolgung nach § 339 StGB vereitelt. Erschwerend kommt hinzu, dass die Befangenheitsanträge gegen einen Richter von der gleichen Kammer behandelt werden und deshalb regelrecht abgelehnt werden müssen, um hierdurch nicht die Karriere des befangenen Kollegen zu gefährden. Selbst die höheren Gerichtsinstanzen geben nur in seltenen Fällen bei einer begründeten Beschwerde einem Befangenheitsantrag statt, weil aufgrund einer drohenden Bestrafung im Falle eines nachfolgenden Rechtsbeugungsverfahrens dem betreffenden Richter der Ausschluss aus dem Amt und harte existentielle Strafen drohen. Jedem Menschen können Fehler unterlaufen, auch Richtern, denn diese können keine unfehlbaren Götter sein, was jedoch durch die aktuelle Gesetzgebung geradezu gefördert wird.
Denkbar ist deshalb eine Differenzierung beim § 339 StGB und bei Befangenheitsanträgen. Es wird vorgeschlagen, dass z.B. ein Befangenheitsantrag nicht mehr vom gleichen Gericht behandelt werden darf und direkt von der nächsthöheren Instanz oder sofort vom Bundesgerichtshof als letzte Instanz entschieden werden sollte, wogegen nach wie vor die Verfassungsbeschwerde zulässig sein sollte. Es könnte eine Amnestie für Richter ermöglicht werden. Sofern der Richter einen Fehler bei der Frage nach seiner Befangenheit zugibt, darf er nicht mehr nach § 339 StGB verfolgt werden. Sofern jedoch eine Befangenheit trotz vorliegender Beweise vom befangenen Richter bestritten wird, sollte eine Verfolgung nach § 339 StGB offenstehen. Ferner wird vorgeschlagen, dass die Staatsanwaltschaften nicht weisungsgebunden von den Justizministerien handeln dürfen, weil nur hierdurch eine Neutralität gewährleistet werden kann.
Helmut Krüger | Mon Oct 21 18:26:10 CEST 2013 - Mon Oct 21 18:26:10 CEST 2013
Ich glaube nicht, dass der Misstand durch weitere Verkompllizierung abgesrtellt werden kann, sondern nur infolge einer Vereinfachung des Rechts. Dazu gehört dann auch eine tatsächliche Verringerung der Streitlust.
Solange die Mehrzahl eines einschlägigen Berufsstandes seinen Arbeitsschwerpunkt nicht in der Einhaltung rechtlicher Normen, sondern in deren Dehnung und ggf. Überdehnung findet, werden die Konsequenzen genau jene Unüberschaubarkeiten sein, dass sich die Juristerei finanziell recht einträglich nur noch um sich selbst dreht.
Nutzer1295346 | Sun Oct 20 19:03:06 CEST 2013 - Sun Oct 20 19:03:06 CEST 2013
Dass es sich um Einzelfälle handeln soll, ist nicht nachvollziehbar. Dadurch, dass wirklich niemand an die Kompetenz der Richter oder Anwälte glaubt, gibt es ja die Instanzen. Ihre Argumentation ist also grundsätzlich nicht richtig. Dass die Qualität der richterlichen Arbeit derzeit aber so schlecht ist und dass dadurch zu viele Verfahren in den höheren Instanzen entschieden werden müssen, ist offensichtlich.
Aber dass selbst das Einholen weiterer richterlicher Meinungen in den Instanzen zu keinem rechtskonformen Ergebnis führen muss, kann jeder auch in den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes nachlesen z.B. 2 BvR 1750/12. Das ist für einen Rechtsstaat ein reichlich bitteres Ergebnis.
A_Wiggins | Sun Oct 20 14:25:38 CEST 2013 - Sun Oct 20 14:25:38 CEST 2013
Das Versagen ist generell, und vielleicht gehen wir mal von den „tatsächlichen und eindeutigen generellen Einzelbeispielen“ weg und nähern uns der Beurteilung von einer anderen Seite.
Stellen Sie sich vor, Sie würden den Bürgern in Hamburg folgende Frage stellen: Finden Sie, dass diese Aussage zutrifft: „Advokaten sind eine der vielen Plagen, von denen das paradiesische Hamburg wie auch das übrige Deutschland heimgesucht wird. Sie sind in überschwenglicher Anzahl vorhanden und bilden mit ihren Dienern, Schreibern und Helfershelfern über 1000 Köpfe in der großen Stadt. Sie saugen recht eigentlich das Mark des Landes aus, verwirren durch ihre Intriguen und Kunstgriffe die Anwendung der Gesetze, so daß man sich im Zustande der unbeschränktesten Rechtslosigkeit befindet …“. (G.W. Bitter: Briefe aus Italien, Sicilien, Malta um 1850. Anm.: Palermo und Sicilien wurden durch Hamburg und Deutschland ersetzt.)
Wie viele Bürger würden sagen „das trifft zu“, dass die Beschreibung aus Palermo um 1850 heutzutage auf Hamburg durchaus übertragen werden kann. Die Frage ist, was ist ein “Zustand der unbeschränktesten Rechtslosigkeit“?
Die beiden Urteile unten sind ein Beispiel dafür. Jedes für sich, wäre eine übliche Arbeit der heutigen Justiz. Also vergleichen Sie beide: Das Urteil aus Hamburg AZ: 7C-C-3/11 und Urteil aus Bremen AZ: 23 C 0091/13 stellen den Zustand der „unbeschränktesten Rechtslosigkeit“ dar. Der Petent hat somit Recht.
Das Rechtssystem ist so gut wie es nicht nur für Volljuristen … überschaubar ist? Das reichte 1850 nicht und das reicht 2013 nicht. Derzeit können Sie in der Justiz mit Fehlerquoten von 400.000 ppm bis 600.000 ppm rechnen. In der Industrie und Medizin wird jetzt schon der Bereich von 1 ppm angestrebt. Vergleichen Sie also bitte keine faulen Äpfel mit glänzenden Birnen.
Und nur weil jemand nicht in der Lage ist, den Missstand abzustellen, bedeutet das nicht, dass der Missstand nicht von anderen abgestellt werden kann.
A_Wiggins | Sun Oct 20 14:15:38 CEST 2013 - Sun Oct 20 14:15:38 CEST 2013
Das Thema „Verschwörungstheorien“ setzt die falschen Prioritäten.
Es sind übliche Techniken der Anwälte/Richter, um ihre Ziele zwar mit Zulassung aber ohne ausreichende Qualifikation durchzusetzen. Es handelt sich nicht um Verschwörungen, sondern nur um die Anhäufung von Inkompetenz in allen Ebenen der Rechtsprechung. Wobei sich die Inkompetenz von mangelndem Wissen über die rechtliche Situation bis zur mangelnden Zivilcourage erstreckt.
Nehmen wir einen Fall aus Hamburg, dort ging die Hamburger Kanzlei Kuttner & Kollegen gegen den zuständigen Richter vor: „Die Vorgehensweise des Gerichts ist schwerlich nachvollziehbar und wird nicht mehr als objektiv empfunden … . Der Unterzeichner behält sich die Stellung eines Befangenheitsantrages vor!“
Später geht die Kanzlei weiter und stellt fest: „Bezugnehmend auf Ihr aktuelles Schreiben rege ich an, dass über die Einrichtung einer Sie unterstützenden Betreuung nachgedacht werden sollte … “.
Die Angst des Gerichtes vor einem Befangenheitsantrag führte dann zu dem Urteil AZ: 7C C 3/11. Das Urteil sieht soweit normal aus und ist rechtskräftig - für das Amtsgericht Hamburg jedoch eine peinliche Vorstellung. Oder für die deutsche Rechtsprechung im Allgemeinen?
Es gibt weitere Beispiele:
In den Jahren 1998 und 1999 waren 256 Klagerzwingungsverfahren allein an den Oberlandesgerichten Celle, Oldenburg und Braunschweig von Anwälten mit Honorarforderung eingereicht worden. Als „begründet“ wurden nur 2 angenommen, das ist noch nicht einmal 1% akzeptable Arbeitsleistung bei 100% Honorarforderung. Bei 70-73% war es den beteiligten Anwälten noch nicht einmal möglich gewesen eine geschlossene und verständliche Darstellung hinzubekommen. Selbst Frau Meyer Krapp findet es schwer verständlich wenn Anwälte die Fristen nicht wahren oder nicht erkennen ob es sich um ein Privatdelikt handelt. (Dissertation „Das Klageerzwingungsverfahren“ von Edda Meyer Krapp 2008).
Beim Bundesverfassungsgericht können Sie die fraglichen Urteile nachlesen. Es sind ein paar mehr. Ausreichend für die Petition ist aber schon 2BvR 1750/12. Und überprüfen Sie bitte auch Ihre Rechtsauffassung.
A_Wiggins | Sun Oct 20 13:52:03 CEST 2013 - Sun Oct 20 13:52:03 CEST 2013
Ein Nachweis ist schon möglich.
Sie zahlen einfach einen kleinen Teil der Honorarrechnung des Anwaltes nicht. Mit der Begründung er habe falsch beraten verfällt sein Honoraranspruch. Ein zweites Gericht muss nun über das 1. Gerichtsurteil befinden, ob die Honorarleistung zu Recht besteht.
Beispiel:
2. Urteil Bremen AZ: 23 C 0091/13 (Prüfung)
1. Urteil Hamburg AZ: 7C C 3/11
Der Nachweis ist also ohne weiteres möglich. In diesem Fall hatte Hamburg auch bei der Behauptung, dass eine korrekte Pfändung generell nicht durchgeführt werden darf, da sie unter das Schikaneverbot fällt, knapp am Ziel vorbei geschossen.
Wie viel Angst der Richter vor der Hamburger Kanzlei und den berufsrechtlichen Maßnahmen hatte wird dadurch ebenfalls deutlich. Wie viele Urteile hat der Richter in dieser Qualität “Im Namen des Volkes” gesprochen? Ich denke, dass diese Petition seit Langem überfällig ist.
A_Wiggins | Sun Oct 20 13:41:54 CEST 2013 - Sun Oct 20 13:41:54 CEST 2013
“Dies geht jedoch nur über Gesetze.”
Es existiert derzeit eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen, die als Schutzmaßnahmen dienen sollen. Aber die Anwendung lässt zu wünschen übrig. Der Anwaltsverein (1BvR 1645/05) möchte die Anwendung dieser Gesetzte unterbinden, und wird über berufsrechtliche Maßnahmen gegen ihre abtrünnigen Anwälte von den Anwaltskammern unterstützt.
Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins:
“Der Vorwurf des Prozeßbetruges gegenüber einem Rechtsanwalt wiegt schwer. Mit ihm wird nicht nur die Integrität des Anwalts in Frage gestellt, sondern auch seine Eignung für den Beruf. Die Drohung mit einer Strafanzeige wegen Prozeßbetruges ist deshalb ein “scharfes Schwert”, dessen Einsatz im “Kampf ums Recht” angesichts der zivilprozessualen Rechtsbehelfe nicht angemessen ist.” (1BvR 1645/05)
In kurzer Form: Da sind ein paar Abgeordnete, die sich der Illusion hingeben, als gewählte Vertreter der Bevölkerung uns (den Anwälten) Vorschriften machen zu können. Einfach lächerlich.
Also helfen mehr Gesetzte nicht wirklich weiter. Durch die rechtliche Stellung der Anwälte/Anwaltskammern entscheiden diese durch das Satzungsrecht selber, ob sie sich an Gesetzte halten wollen oder nicht.
Falls ein Anwalt aber doch die Interessen seines Mandanten vertreten möchte, muss er wie auch in 1BvR 1645/05 dargestellt, mit berufsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Frau Meyer Krapp drückt das etwas weicher aus wenn sie von einer Aufhebung von z.B. Fristversäumungen spricht: ”Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass sich in gewissen Konstellationen die Beauftragung eines Rechtsanwaltes als schwierig erweisen kann.” (Dissertation “Das Klageerzwingungsverfahren” von Edda Meyer Krapp 2008 S. 163)
Das war 2008, heutzutage ist die Bremer Staatsanwaltschaft nach eigener Aussage nicht mehr zuständig, wenn es um die Beurteilung anwaltlichen Handelns geht. Die Gesetzgebung hat sich aber nicht geändert (die Staatsanwaltschaft ist zuständig), hier muss jetzt durch die Politik wieder nach gesteuert werden.
Die Gesetze sind bereits vorhanden, deren Anwendung wird aber durch wirtschaftliche Interessen der Anwälte unterlaufen, was nur durch die Monopolstellung und den Anwaltszwang möglich ist. Ein Urteil wie das Urteil OLG Bamberg: Ws472/81 22.12.1981 ist heutzutage praktisch undenkbar.
Der Schutz der Bürger vor Straftätern aus dem Bereich der Anwälte ist somit in Deutschland nicht mehr gegeben.
Was sollen die Richter tun? Sie sind machtlos und nur noch Marionetten der Anwälte. Zivilcourage können Sie nicht durch Gesetze erzwingen!
Helmut Krüger | Sun Oct 13 12:21:43 CEST 2013 - Sun Oct 13 12:21:43 CEST 2013
Mit dem 2. und 3. Drittel ihres ersten Satzes gehe ich voll mit und bestünde dieses Petitionsanliegen im Wesentlichen darin, würde ich ohne Federlesens mitzeichnen. Das Weitere, was Sie vortragen, hält mich allerdings davon ab, sie zu zeichnen.
Die unabdingbare Sellbstüberprüfung von Richtern ist nach meinem Dafürhalten vor allem in einem Klima jenseits von pauschalen Vorfestlegungen möglich. Das betrifft die Befangenheit und Vorfestlegung von Richtern gegenüber anderen UND es betrifft auch die Vorstellung, aufgrund zweifellos vorkommender Fehlurteile wäre das Versagen pauschal und generell. Dies ist hier in dieem Petitionsforum schon mehrmals anhand konkreter Fälle, aus denen Petitionsgegenstände erwachsen sind, diskutiert worden.
Ein Rechtssystem ist für mich so gut, wie es nicht nur für Volljuristen, sondern so weit es eben geht, auch für alle anderen an einem Prozess Beteiligten überschaubar ist. Das wäre m. E. oberste Maßgabe für ein Gerechtigkeitsempfinden, während alles andere nur eine Hochrüstung gegenseitigen Misstrauens darstellt.
Gegen Transparenz und juristische Verständlichkeit steht nicht nur eine teilweise Selbstverliebtheit von Juristen, alles, alles und wirklich alles noch in Paragraphen zu fassen - dass keine Wirklilchkeit jemals existieren könne, ohne dass jemand sie nicht juristisch fasste - dagegen steht auch die m. E. recht irrige Vorstellung, die unabdingbare Selbstreflektion von Menschen, hier bei Richtern, könnte maßgeblich durch "technische Vorkehrungen" verbreitert werden, nicht aber dadurch, dass das Ganze von einem hohen Podest geholt würde.
Kameraderie, die sich bei der Justiz ebenso wie bei der Polizei, bei städtischen und staatlichen Amtsmännern und Amtsfrauen genauso findet wie bei der Feuerwehr oder bei Ärzten ist ein Ergebnis pauschaler Hochstellung, bei Anerkennung ihres SPEZIFISCHEN Wirkens wäre das anders.
Nutzer1896411 | Wed Oct 09 12:36:26 CEST 2013 - Wed Oct 09 12:36:26 CEST 2013
Wichtig ist dass alle Vernehmungen, Begutachtungen und Verhandlungen auf Video dokumentiert werden und der Betroffene eine Kopie bekommt. Der Link (URL) wurde vom Moderator gelöscht, da Links (URLs) auf andere Webseiten nicht zugelassen sind. Links (URLs) sind nur als Quellenangabe für ein Zitat erlaubt.
Bitte beachten Sie die Richtlinie.
Nutzer1295346 | Mon Oct 07 19:17:13 CEST 2013 - Mon Oct 07 19:17:13 CEST 2013
Die Urteile vom Amtsgericht Hamburg 7CC3/11 und Bremer Amtsgericht 23C0091/13 sind wohl kaum als “verschwörerische Popular ...” zu bezeichnen, und selbstverständlich wird es dann zur entsprechenden Zeit zur Anzeige kommen. Die “Rechtsbeugung” ist durch 23C0091/13 schon nachgewiesen, es sollte somit nur noch eine Formsache sein. Aber das Anliegen des Petenten soll den Menschen helfen, die eine Anzeige gemacht haben, und keinen Erfolg hatten, also Klageerzwingung und so das nächste Problem für eine “verschwörerische Popularpetition”. Und vergessen Sie “verschwörerisch”, schlecht ausgebildet und inkompetent, ist zumindest das Resultat des Amtsgerichtes Bremen. Deshalb ist es auch selten eine Straftat, sondern die Staatsanwälte haben vermutlich eher Mitleid.
gisixxx | Mon Oct 07 04:12:40 CEST 2013 - Mon Oct 07 04:12:40 CEST 2013
Hallo Christoph und alle Mitstreiter,
es gibt genug Bücher die Personen nach ihren grauenvolle Jahre niederschreiben, um wieder am Leben teilzunehmen.
Und es wird von einem Richter zu unrecht im Namen des Volks verkündigt.
Das Volk bekommt davon nichts mit, wie kann man dann sagen: Im Namen des Volkes!
Dann folgt auf diesen Richterlichen Beschluss ein Gutachter.
Die / der auch gleichzeitig in der Anstalt diese angeblichen Kranke jahrelang beurteilen Medizin verordnen uvm.
Aufzählung was einige in den Anstalten passieren:
Zimmersperre erteilen ca. 2 Jahre, Hofgang sperren für 2 Jahre, das Essen im Essensaal alleine einnehmen wenn alle Mitpatienten gegessen haben, kalt und abgestanden oft liegt fast nichts mehr auf den Teller. Oder man wird 25 Std, fixiert und liegt im eigenen Saft.
Jeder Mensch freut sich einen Brief zu erhalten oder ein Paket doch einige bekommen es nicht oder es fehlt was vom Inhalt.
Freuen darf man sich nicht wenn Bürger was schicken und diese Personen es im Zimmer auslegen dann heißt es unordentlich und man erhält dann Strafen.
Wir irren allesamt, nur jeder irret anders.
Georg Christoph Lichtenberg
Zitat: § 63 StGB − Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus − bezieht sich auf schuldunfähige oder vermindert schuldfähige Straftäter, die aufgrund ihrer Erkrankung als für die Allgemeinheit gefährlich gelten und von denen weitere erhebliche Straftaten (Gewaltdelikte, aber auch Sexualdelikte) zu erwarten sind. Diese Maßregel ist unbefristet.
§ 64 StGB − Unterbringung in der Entziehungsanstalt − bezieht sich auf suchtkranke Straftäter. Diese Maßregel ist grundsätzlich auf zwei Jahre befristet, wobei sich die Aufenthaltsdauer in der Maßregel durch entsprechende Höchstfristberechnungen verschieben/verlängern kann.
Zitat: Ende
Ich halte das diese StGB nicht im Namen der Betroffnen es ist unrecht
und sollte schnellstens abgeschafft werden oder überarbeitet werden.
Man kann nicht der Anstalt die Verwahrung alleine übergeben ohne dass dort Kontrollen unangemeldet passieren.
Auch sollte jeder Mensch (Kranke) zu seiner Jährlichen Anhörung seinen RA Betreuer und seine Familie mitnehmen dürfen und vor allem sich zu den Anschuldigungen auch selber verteidigen dürfen mit allem Dingen die diese Person dann benötigt und nicht alles in Abwesenheit zu beurteilen.
Auch dürfen keine Medikamente gegen den Willen des Menschen unter Zwang gegeben werden, so dass dieser ohne Haare mit einer Puppe durch die Gänge / Zimmer läuft und sich den Kopf gegen die Wand schlägt wegen der Schmerzen.
Auch sollte jeder der in diesen Beruf arbeitet sich mal fragen ob er so behandelt werden möchte, warum hat keiner den Mut die Missstände mal öffentlich zu machen und sie zu ändern?
Es sind Menschen wie DU und ICH, nur weil sie sagen: Ich bin unschuldig ich habe es nicht getan, werden sie in eine Anstalt verfrachtet, warum kann da keiner Mal genauer hinsehen und es kontrollieren?
Warum töten sich Menschen in den Anstalten wie Paul oder Christian, liest den keiner die Nebenwirkungen der Medizin?
Es gibt in jedem Bundesland ein Justiz-Minister der wegschaut und nicht eingreift, dann braucht kein Bundesland mehr solche Minister, da könnte man anfangen zu sparen.
Die Wiederaufnahmeverhandlungen / Jährliche Anhörung sollten NIE von dem gleichen Richter oder Gericht verhandelt werden, weil sonst eine Befangenheit besteht und der Mensch KEIN Recht bekommt, kein Richter wird seinen alten Beschluss je widerrufen.
Mit freundlichen Grüßen
Gisi