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Petition 44678

Seeschifffahrt

Ausweichpflicht für motorisierte Fahrzeuge innerhalb der Dreimeilenzone vom 31.07.2013

Text der Petition

Es wird gefordert, dass freizeitlich betriebene motorisierte Fahrzeuge wind- und muskelbetriebenen Fahrzeugen innerhalb der Dreimeilenzone ausweichen müssen. Berufsschifffahrt hat generell Vorfahrt und freizeitlich betriebene Fahrzeuge aller Art sind ausweichpflichtig.

Zudem wird gefordert, eine Geschwindigkeitsbegrenzung in dieser Dreimeilenzone für freizeitlich betriebene motorisierte Fahrzeuge von 15 Knoten aufzuerlegen, damit diese einer zukünftigen Ausweichpflicht Folge leisten können.

Begründung

Aufgrund der Abhängigkeit Muskel- und Windkraft betriebener Sportgeräte von Wind- und Strömungsverhältnissen, wird gefordert die vorherrschende Ausweichpflicht gem § 31 Abs. 2 SeeSchStrO für wind- und muskelbetriebene Sportgeräte innerhalb der Dreimeilenzone abzuschaffen.

Ausweichmanöver gegenüber Sportbooten sind für diese Wassersportler zumeist nicht möglich. Aus diesem Grund sieht auch Regel 18 KVR vor, dass Maschinenfahrzeuge Segelfahrzeugen und manövrierbehinderten Fahrzeugen ausweichen müssen. In seiner Entscheidung vom 18.12.12-Az: 1 A 582/08- weist das OVG Bremen explizit auf die Gefahr hin, dass Surfer leicht von ihrem Sportgerät fallen. Es besteht somit die Gefahr, dass ein Sportboot Kurs hält und den im Wasser liegenden Surfer überfährt.

Daher möge der Bundestag die zuvor genannten Änderungen beschließen.

Diese Änderung wird zum Schutz der betreibenden Sportler gefordert. Des Weiteren sollen durch die Änderung der Ausweichpflicht und Auferlegung einer Geschwindigkeitsbegrenzung Unfälle generell verhindert beziehungsweise drastisch reduziert werden.

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