Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass § 4 der Düngeverordnung geändert wird.
Zukünftig soll zum Schutz des deutschen Grund- und Trinkwassers höchstens 100 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft ausgebracht werden. Damit diese Obergrenze nicht überschritten wird sollen schärfere Kontrollen durchgeführt werden.
Begründung
Deutschland bekommt ein Nitratproblem. Viele ober- und unterirdische Gewässer sind bereits hoch belastet (mit Teilweise 300 Milligramm je Liter (der Grenzwert liegt bei 50mg/l)). Die Stickstoffverbindung diffundiert hauptsächlich aus Gülle in den Boden, gelangt sie, etwa durch Trinkwasser in den Körper besteht die Gefahr der möglichen Bildung von Nitrit. Nitrite sind toxisch. Unter anderem verlieren rote Blutkörperchen bei Kontakt mit Nitrit ihre Fähigkeit zum Sauerstofftransport, ferner sind Nitrite an der Bildung krebserregender Substanzen beteiligt.
89 Prozent der Flüsse und Bäche, 57 Prozent der Seen und 38 Prozent der Grundwasserleiter in Deutschland sind nach den Kriterien der Europäischen Gemeinschaft derzeit in einem »schlechten chemischen Zustand«. Für die Verunreinigungen im Grundwasser seien »nahezu ausschließlich die Nitratbelastungen aus der Landwirtschaft verantwortlich«, konstatierte im Jahr 2010 das Umweltbundesamt.
15 Prozent des hiesigen Grundwassers lagen über dem Grenzwert der Trinkwasserverordnung von 50 Milligramm Nitrat pro Liter. 36 Prozent wiesen »deutlich bis stark erhöhte Nitratwerte auf«, nur bei knapp der Hälfte der beprobten Wasserstellen lagen die Werte im Rahmen der natürlichen Belastung (unter zehn Milligramm pro Liter).
Eine starke Einschränkung der Ausfuhr von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft wird vor allem dadurch notwendig als dass die Nitratbelastung erst Jahre nach ihrer Ausfuhr in Form von Gülle in das Grundwasser gelangt.