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Petition 44729

Verkehrswesen

Investitionsförderung des Bundes für den Öffentlichen Nahverkehr vom 01.08.2013

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Investitionsförderung des Bundes für den Öffentlichen Nahverkehr mindestens im Umfang des Jahres 2013 (Summe aus Entflechtungsgesetz und Bundes-GVFG-Programm, siehe unten) für die Zeit ab 2019 beizubehalten und entsprechend der Inflationsrate jährlich zu dynamisieren. Die dafür notwendigen Mittel sind aus dem Bundeshaushalt zu bestreiten. Auf eine zweckgebundene Verwendung ist zu achten.

Begründung

In den letzten Jahren wurde der umweltfreundliche Öffentliche Nahverkehr ausgebaut. Die Erfolge sprechen für sich: Zahlreiche Eisenbahnstrecken wurden reaktiviert und die erwarteten Fahrgastzahlen jedesmal übertroffen. Auch in den Nahverkehr in den Städten mit U-Bahn, S-Bahn und Straßenbahn wurde erfolgreich investiert.

Jetzt droht ein Stopp beim Ausbau des Nahverkehrs. Auch bestehende Bahnsysteme könnten verkommen, wenn Ersatzinvestitionen ausbleiben. Der Bund will die Finanzierung stoppen. Hintergund ist die Föderalismusreform, innerhalb der Aufgaben vom Bund zu den Ländern verlagert wurden. Dabei wurde u.A. das alte Gesetz (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, kurz GVFG), das den Ausbau ermöglicht, abgeschafft. Die Übergangslösung (Entflechtungsgesetz) läuft 2019 aus. Von den beiden bisherigen Bundesförderungen, dem Entflechtungsgesetz (1,3
Mrd. Euro /Jahr) und dem GVFG-Bundesprogramm (0,3 Mrd. Euro /Jahr) bleibt vielleicht gar nichts mehr übrig. Nur wenn der Bundestag noch zustimmt, könnte nach 2019 das kleine GVFG-Bundesprogramm übrig bleiben, das deutlich geringer als die bisherigen Mittel ist.

Im Zuge der Förderalismusreform haben die Länder einen höheren Anteil an der Mehrwertsteuer erhalten, ohne diese jedoch dem Ausbau von Bus und Bahn zur Verfügung zu stellen - und wenn doch, dann nicht in in bisheriger Höhe. Einige Länder haben auf ihrer Landesebene entsprechende Gesetze verabschiedet. Beispiel Baden-Württemberg: Dort gibt es ein Landes-GVFG als Nachfolger des bisherigen GVFG-Landesprogrammes. Dieses ersetzt jedoch die Bundesförderung nicht.

Dabei stehen in denn nächste Jahren umfangreiche Ersatzinvestitionen an und auch der Neubau ist nicht abgeschlossen, wie lange Listen von Projekten, die noch gebaut werden sollen, beweisen.

Die Unterzeichnenden fordern, dass der klimafreundliche öffentliche Nahverkehr auch nach 2019 weiter ausgebaut werden muss.

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