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Petition 44851

Reformvorschläge in der Sozialversicherung

Gesamtsozialversicherungsbeitrag für Auszubildende vom 07.08.2013

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die geltende Verdienstgrenze von 325 Euro, bis zu der der Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein zu tragen hat (§ 20 Abs. 3 Sozialgesetzbuch - Viertes Buch) angehoben wird.

Begründung

"Am Beispiel der Auszubildenden im Friseurberuf lässt sich deutlich zeigen, wie sich die Verdienstgrenze von 325 Euro auswirkt. Etwa im Land Berlin erhält ein Auszubildender im ersten Lehrjahr 265 Euro, im zweiten Lehrjahr 315 Euro und im dritten Lehrjahr 395 Euro. Im dritten Lehrjahr wird die Verdienstgrenze von 325 Euro überschritten, so dass der Auszubildende für den diese Verdienstgrenze überschreitenden Teil der Ausbildungsvergütung Beitragsanteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu entrichten hat. Er zahlt also Arbeitnehmeranteile für die Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung. Die geltende Verdienstgrenze mindert also fühlbar die Bezüge der Auszubildenden im dritten Ausbildungsjahr.
Die Ausbildungsvergütung beim Erlernen des Friseurberufs wird allgemein als sehr gering angesehen. Diese Tatsache schafft kaum Anreize, um eine Ausbildung im Friseurberuf attraktiv zu machen. Auch wenn für die Ausbildungsvergütung in der Regel keine Lohnsteuer zu entrichten ist, schmälert die 325-Euro-Grenze merklich die Nettobezüge des Auszubildenden im dritten Ausbildungsjahr. Angesichts dessen erscheint eine Anhebung der 325-Euro-Verdienstgrenze auf 400 bis 450 Euro richtig und auch sachlich geboten."

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