Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen,
dass der steuerliche BEHINDERTENPAUSCHBETRAG auch auf pflegende Geschwister übertragen werden kann.
Gem. § 33 b Abs. 5 EStG kann der Behindertenpauschbetrag eines Kindes für das der Stpfl. einen Anspruch auf einen Freibetrag nach 32 b Abs. 6 hat durch Antrag auf die Eltern/Großeltern übertragen werden. Auf pflegende Geschwister kann der Behindertenpauschbetrag nach § 33 EStG nicht übertragen werden.
Begründung
Übernehmen Geschwister die Pflege für ihre Schwestern/Brüder sind sie den gleichen Belastungen ausgesetzt die sonst Eltern/Großeltern bei der Pflege ihrer behinderten Kinder auf sich nehmen. Häufig sind Eltern/Großeltern zu dieser Pflegeleistung selbst nicht mehr in der Lage oder die zu Pflegenden überleben diese. Die Übertragung des steuerlichen Pauschbetrages Behinderter sollte deshalb auch auf pflegende Geschwister möglich sein.