Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…
dass bei der Beantragung eines Visums die Nachweispflicht ("ggfs. durch geeignete Dokumente") bezüglich der "Rückkehrbereitschaft" und "Rückkehrmöglichkeit" entfällt, wenn der Eingeladene aus einem akuten Kriegsgebiet (wie beispielsweise derzeit Syrien) stammt. Die Auslandvertretungen haben bei diesen Anträgen auf eine solche Prognose zu verzichten.
Begründung
Es ist schier unmenschlich, unseren ausländischen oder auch inzwischen eingebürgerten deutschen Mitmenschen die Möglichkeit zu verwehren, ihre nahen Familienangehörigen (wie Eltern oder Geschwister und deren Kinder) aus einem akuten Kriegsgebiet (wie beispielsweise derzeit in Syrien) herauszuhelfen, wenn sie sogar dafür bürgen, dass sie für alle Kosten und Unterkunft aufkommen werden, nur weil sie eine "Rückkehrbereitschaft" und "Rückkehrmöglichkeit" nicht nachweisen können. Es verbietet sich ethisch, einen solchen Antrag mit dieser Begründung abzulehnen.