Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass ein Ombudsmann für Streitfragen in Gesundheits- oder Pflegeangelegenheiten einzurichten sei. Ausschließliche solche vorgetragenen relevanten Angelegenheiten seien von diesem Ombudsmann zu bearbeiten, die nicht in den Bereich des Versicherungsombudsmannes fallen. Letztere seien dann ggf. an den Versicherungsombudsmann weiterzureichen.
Begründung
Der Verischerungsombudsmann existiert zu Recht und kann in vielen Fällen so eingreifen, dass eine gütliche Einigung der Streitparteien ohne den Gang vors Gericht erzielt wird. Ähnliche wichtig und komplex wie bei Vericherungen sind auch Streitfragen den Bereich Gesundheit und Pflege betreffend. Daher sollte das Prinzip des Ombudsmannes auf den gesamten Bereich der Gesundheit und Pflege ausgeweitet werden.