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Petition 46126

Strafen nach dem Strafgesetzbuch

Vorsätzliche Weitergabe von Sicherheitslücken in Computerprogrammen an Dritte vom 04.10.2013

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die vorsätzliche Weitergabe von Sicherheitslücken in Computerprogrammen an Dritte, d.h. ausgeschlossen die Urheber dieser Programme oder die von diesen Sicherheitslücken ggf. betroffenen Nutzer, strafbar sei. Besonders schwer sei die kommerzielle Verwendung dieser Lücken, d.h. der Zero-day-Handel zu ahnden.

Begründung

Wer Sicherheitslücken von Computerprogrammen an Dritte weitergibt, nimmt die Schädigung von Nutzern in Kauf. Wenn durch den Verkauf solcher Sicherheitslücken auch noch Geld gemacht wird, verbirgt sich hinter diesem Akt hohe kriminelle Energie.

Je nach von der Sicherheitslücke betroffenen Inhalten sind von der Weitergabe einer Sicherheitslücke, höchst vertrauenswürdige persönliche Informationen betroffen und führt der Missbrauch dieser Informationen zu massiven Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte.

Der Nutzer von Computerprogrammen kann sich gegen den in der Folge der Weitergabe von Sicherheitslücken resultierenden Missbrauch seiner Daten oftmals kaum wehren, registriert diesen Missbrauch nicht einmal unbedingt, was überhaupt Voraussetzung ist, damit der Betroffene handeln kann. Der Umfang der von Missbrauch möglicherweise betroffenen Daten wird immer größer, die Möglichkeit sich dem Missbrauch zu verschlie0en, durch die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung unseres Alltags immer schwieriger.

So wie alle neuen Techniken bzw, Entwicklungen auch vorher schon vom Gesetzgeber in ihre gesunden Bahnen gelenkt werden mussten, um Auswüchse zu verhindern, ist der Eingriff des Gesetzgebers auch bezüglich der Begrenzung des Datenmissbrauchs im Internet notwendig.

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