Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß § 46 SGB V wie folgt geändert wird:
Der Anspruch auf Krankengeld entsteht
...
2. im übrigen von dem Tag an, an dem die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erfolg.
Begründung
Nach der gegenwärtigen Rechtslage entsteht der Anspruch auf Krankengeld erst am Tag nach der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt. Wenn der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ausgeschöpft ist, fehlt dadurch regelmäßig ein Tag in der Berechnung des Krankengeldes, weil man als Patient ja nicht gestern schon wissen konnte, daß man heute krank werden wird. In der privaten Krankenversicherung wird hingegen ein solcher Karenztag nicht angewendet. Insofern besteht eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung kranker Menschen, die durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung beseitigt werden kann.