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Petition 46312

Verbraucherschutz

Anhebung der Koffein-Höchstmengen in Energy-Drinks vom 14.10.2013

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die zulässige Höchstmenge an Koffein in Energy-Drinks aufgehoben oder deutlich nach oben angepasst wird.

Begründung

Aktuell ist die zulässige Höchstmenge für Koffein in Energy-Drinks auf 32mg/100 ml festgelegt. Diese Einschränkung ist das Resultat desinformatorischer Medienkampagnen.

Konsumenten von Energy-Drinks schätzen diese aufgrund ihrer stimulierenden Wirkung und insbesondere auch wegen deren Koffeingehalt.
Tatsache ist aber, dass eine durchschnittliche Tasse Filterkaffee eine höhere Koffeinmenge enthalten darf, ohne dass jemals eine Notwendigkeit gesehen wurde, diese gesetzlich zu beschränken.

Die Koffeinhöchstgrenze bei Energy-Drinks stellt eine Benachteiligung der Hersteller und eine unsinnige Bevormundung der Konsumenten dar.

Sollten Jugendschutzaspekte hier eine Rolle spielen, so würde es reichen Energy-Drinks mit Koffeinwerten über 32 mg/ 100 ml mit einer Altersbeschränkung ähnlich dem Alkohol zu versehen.
Selbst wenn aufgrund von Hilfsstoffen wie Taurin eventuell von Energy-Drinks eine größere Gesundheitsgefahr ausgeht, als von Filterkaffee, so sind die Gefahren doch weit geringer einzuschätzen als die Gefahren des Alkohols.
Spirituosen mit Alkoholanteilen von teilweise sogar 80 % werden legal gehandelt.

Der extrem geringe zulässige Koffeinwert von 32 mg/ 100 ml motiviert Konsumenten hingegen dazu, die Wirkung von Energy-Drinks beispielsweise durch Beigabe zerstoßener Koffein-Tabletten aus der Apotheke zu verstärken, was auf vielen Feiern eine gängige Praxis ist.
Hieraus resultieren unkalkulierbare Gefahren, die vermeidbar wären, wenn die Koffeinhöchstgrenze für Energy-Drinks entsprechend angehoben würde.

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